Und täglich grüßt das Murmeltier . . . So fühlen wir uns in der Redaktion von luckx – das magazin. Die Infos ohne China-Virus sind überschaubar. Unbestreitbar: alle, aber auch wirklich alle sind davon betroffen. Ob Klein- oder Schulkind, Mutter, Vater und Großeltern, Angestellte und Selbständige – haben wir noch jemand vergessen. Egal. Einfach alle. Doch was machen nun Eltern mit dem Nachwuchs, wenn sie dringende berufliche Termine wahrnehmen müssen (sofern es diese noch gibt)? Ist dann Agelina allein zu Haus?
Was ist erlaubt
Einerseits haben Kinder gemäß UN-Konvention das Recht auf elterliche Fürsorge. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar definiert, dass Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Andererseits sollen Eltern Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln erziehen; auch das steht im BGB. Erziehung ist rechtlich also nicht eindeutig geregelt und bewegt sich zwischen Kontrolle und Loslassen, zwischen Aufsichtspflicht und Selbstständigkeit der Kinder.
Kindergarten- und Grundschulkinder
Kinder unter drei Jahren dürfen auf keinen Fall alleine gelassen werden. Ab dem vierten Lebensjahr ist es in Ordnung, wenn das Kind etwa 15 bis maximal 30 Minuten ohne Aufsicht in den eigenen vier Wänden bleibt. Auch auf Spielplätzen oder anderem sicheren Gelände ist es möglich, Kindergartenkinder für diesen Zeitraum alleine spielen zu lassen, allerdings sollten die Eltern immer in Rufnähe sein und sich nicht komplett entfernen. Ab dem siebten Lebensjahr ist es auch schon mal möglich, bis zu zwei Stunden das Haus zu verlassen. Genug Zeit also, zum Frisör, zum Sport oder zum Powershoppen zu gehen.
Jugendliche
Sind die Sprösslinge schon etwas älter, können Eltern sogar mal einen Kinobesuch oder eine Party am Abend wagen, vorausgesetzt, das Kind traut es sich selbst zu. Jugendlichen unter 14 Jahren ist sogar zuzumuten, eine Nacht zu Hause zu verbringen, ohne dass Oma oder Babysitter einhüten. Ab 14 sollte das Thema Alleinsein dann sowieso keine Rolle mehr spielen.
Was Eltern beachten sollten
Wie bei allen Empfehlungen gilt, dass es auf den Einzelfall ankommt. Wer sein Kind in welchem Alter wie lange alleine lässt, ist individuell verschieden und abhängig vom Charakter und der Reife des Kindes. Was aber jeder Elternteil berücksichtigen sollte, ist die strikte Einhaltung der abgesprochenen Zeit. Und egal wie alt: Das Kind darf auf keinen Fall zu Hause eingeschlossen werden und sollte eine Telefonnummer kennen, unter der es die Eltern während deren Abwesenheit erreicht. Wichtig ist auch, mit dem Kind zu besprechen, wie es sich verhalten soll, wenn es an der Haustür klingelt oder wenn jemand anruft.