Wer den Schaden hat . . .

wird abgestuft. So geht es jedes Jahr vielen tausend Autofahrer. Unfallverursacher und Geschädigte in der Teil- und Vollkaskoversicherung werden bei einer Schadensmeldung herabgestuft. Dann folgen höhere Beiträge im nächsten Jahr. Wie sich das möglicherweise verhindern lässt, hat luckx – das magazin recherchiert.

Schadenfreiheitsklasse

Unfallfrei zu fahren, lohnt sich. Wer langfristig schadenfrei Auto fährt, profitiert von einer günstigen Schadenfreiheitsklasse und erhält einen Rabatt auf seine Kfz-Versicherungsbeiträge. Mit einer Einstufung in eine günstige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) können Autofahrer bares Geld sparen. Denn mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt, den sie von ihrem Versicherer erhalten. Doch an einigen Stellen müssen Autofahrer besonders aufpassen. Denn immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, vorübergehend auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe dafür können etwa finanzielle Überlegungen, ein nachhaltiger Lebensstil oder ein längerer Auslandsaufenthalt sein. Eine zeitweise Stilllegung kann jedoch Folgen für die SF-Klasse haben. So hat eine Unterbrechung von maximal sechs Monaten keine Auswirkungen auf den Rabatt. Die Versicherung übernimmt die Klasse, die vor der Unterbrechung bestanden hat. Bei Schadenfreiheit ist es sogar möglich, im folgenden Jahr in eine bessere SF-Klasse aufzusteigen. Doch wenn die Unterbrechung länger als ein halbes Jahr dauert, übernehmen die meisten Versicherer zwar den alten Rabatt, ein Aufstieg ist im folgenden Jahr aber nicht immer möglich. Der Schadenfreiheitsrabatt kann allerdings auch komplett verfallen, für gewöhnlich ist dies nach zehn Jahren Unterbrechung der Fall.

Schadenfreiheitsrabatt kann verfallen

Versicherer müssen Daten zu Verträgen zehn Jahre aufbewahren, danach dürfen sie diese löschen. Wollen Autobesitzer ihr Fahrzeug nach einem längeren Zeitraum wieder anmelden und ihre alte SF-Klasse nutzen, müssen sie ihre Schadenfreiheit gegebenenfalls selbst nachweisen – und sind zusätzlich auf die Kulanz der Versicherung angewiesen. Deshalb ist es besonders wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die schadenfreien Jahre korrekt in den Versicherungsunterlagen dokumentiert sind und diese sind unbedingt aufbewahren. Denn sie dienen bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs als Nachweis der alten SF-Klasse. Entscheiden sich Autobesitzer nach einer Stilllegung für einen anderen Versicherer, können sie ihren alten Rabatt übertragen lassen. Doch das passiert nur dann, wenn der bisherige Anbieter die Daten noch gespeichert hat.