Der Herbst und Winter sind die dunklen Jahreszeiten. Nebel, Regen, Schnee und weniger Tageslicht lassen viele Menschen in Depressionen versinken. Doch eine Berufsgruppe blüht so richtig auf: Einbrecher. Was gegen Einbruch und Diebstahl unternommen werden kann, hat luckx- das magazin recherchiert.
Dunkle Jahreszeit ist Einbruchszeit
Jetzt ist Hochzeit! Mit Anbruch der dunklen Jahreszeit startet auch die Hochsaison für Einbrüche. Da es früher dunkel wird, werden bereits gegen 16 Uhr die Lichter angeschaltet. Langfinger können dann leicht nachverfolgen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Hüllen sie sich zusätzlich in schwarze Kleidung, verschmelzen sie farblich mit der Finsternis und sind kaum noch erkennbar.
Ein wenig aufatmen lässt zwar die polizeiliche Kriminalstatistik, laut derer die Anzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle auf rund 75.000 Fälle im Jahr 2020 gesunken ist. Doch auch das sind weiterhin 75.000 Einbrüche zu viel. Um die Wohnung oder das eigene Haus einbruchsicher zu machen, sollten allen voran Türen und Fenster gut gesichert werden. Auch Dachböden, Kellerräume und Waschküchen dürfen dabei nicht in Vergessenheit geraten. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern, hilft eine Hausratversicherung. Grundsätzlich zählt sie aber zu den nachrangigen Versicherungen, da es wichtigere Verträge wie z. B. die private Haftpflichtversicherung gibt, die entsprechend Vorrang haben sollten.
Was sichert die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung sichert das Hab und Gut unter anderem gegen Einbruchdiebstahl ab. Versicherer kommen für gestohlene Dinge nach einem Einbruch auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis. Doch alles ist dabei nicht vollständig versichert. So gelten für einige Dinge – unter anderem Bargeld oder Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere – vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen. Auch Vandalismusschäden sind in den meisten Fällen abgedeckt, entscheidend ist aber, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
Eines dürfen Versicherte aber nicht versäumen: Ihren Besitz am besten regelmäßig aufzulisten, zu fotografieren und Rechnungsbelege aufzubewahren. Denn falls dann doch einmal die Türen oder Fenster von den ungebetenen Gästen überwunden wurden, fordern Versicherungen Stehlgutlisten von den Betroffenen. Um Ärger zu vermeiden, lohnt sich eine präzise Dokumentation. Außerdem müssen Einbruchopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei müssen Versicherte dann in der Stehlgutliste angeben und dem Hausratversicherer mitteilen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls kommt dieser Liste eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung auflistet und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffert.
Listen sollten aktuell sein
Allerdings ist die Erstellung der Liste recht zeitaufwendig. Ist alles notiert, verleitet dies viele Versicherte dazu, die Liste einfach ad acta zu legen und in der Schublade zu vergraben. Wird dann nach ein paar Jahren tatsächlich in den eigenen vier Wänden eingebrochen, kann das zu Beweisschwierigkeiten gegenüber der Versicherung führen. Denn zwischenzeitlich erworbene Neuanschaffungen würden in der Liste fehlen. So sollten die Liste immer aktuell gehalten werden. Eine jährliche Aktualisierung ist empfehlenswert. Außerdem ist die vereinbarte Versicherungssumme mit dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats zu vergleichen. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Dabei sollte stets der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden.