Schon in der Weimarer Verfassung wurde der Denkmalschutz festgelegt, um die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen. Das sollte dann ab 1997 auch für den Erhalt von historischen Fahrzeugen gelten, wie luckx – das magazin recherchierte. Oldie but Goldie weiterlesen