Energieversorgung in Wohnmobilen und Wohnwagen

Zum Heizen, Kochen und Backen, auch zum Kühlen, wird in Wohnmobilen und Wohnwagen bisher überwiegen Gas genutzt. Doch der Trend geht verstärkt Richtung Strom, weil dieser durch Solar selbst erzeugt werden kann. Nun gibt es viele Erleichterungen für die Gasspeicherung, wie luckx – das magazin recherchierte.

Gasspeicher

Tankflaschen in verschiedenen Größen werden in den Camping- und Freizeitfahrzeugen zum Kühlen, Heizen sowie Backen und Kochen eingesetzt. Doch diese Zeit scheint sich dem Ende entgegen zu gehen. So werden nun in Neufahrzeugen vornehmlich Dieselheizungen verbaut. Aber auch sahen wir von luckx – das magazin erste Backöfen und Herde mit Dieseltreibstoff auf der Messe Abenteuer & Allrad in Bad Kissingen. Diese sind besonders für Fernreisende geeignet. Denn die Gasbeschaffung in bestimmten Behältern mit entsprechenden Füllventilen bereit schon im europäischen Ausland erhebliche Probleme. Nun wurde mit einer neuen technischen Regel G 607 erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung – sogenannte Tankflaschen – zugelassen. Damit sind einheitliche Vorgaben für Einbau, Befestigung und Ausstattung von Tankflaschen definiert, die Rechtssicherheit für Betreiber, Prüfer und Hersteller schaffen sollen. Doch weiterhin ist die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig. Zwar gibt es Adapter für in Europa verwendete Füllpistolen. Doch deren Nutzung ist verboten und die Befüllung illegal. Eine entsprechende Regelung ist mit der Anpassung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit in Vorbereitung.

Konkrete Anforderungen werden definiert

Diese neue Regelung soll den Gasanbieter und Gasflaschenhändlern nun den Weg in die Freizeitfahrzeug wieder vereinfachen. Doch die Nutzer befinden sich teilweise weiterhin in einer Grauzone. Zwar soll nun Schluss gemacht werden mit der Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Doch das betrifft in erste Linie die festverbauten Gasflaschen. Wer weiterhin Wechselflaschen benutzt und diese selbst befüllt, mach sich und die Tankstelle strafbar. Doch bei verbauten Druckbehälter zur Selbstbefüllung soll das nun auf einen legalen Weg sein. Für Betreiber, Prüfer und Hersteller soll nun Klarheit bestehen, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten.

Definition von Tankflaschen

Tankflaschen sind wiederbefüllbare Druckbehälter zur Selbstbefüllung für Wohnmobile und Wohnwagen. Sie dienen dazu, die Gasanlage im Freizeitfahrzeug mit Flüssiggas zu versorgen – zum Beispiel zum Kochen, Kühlen oder Heizen. Dabei sind die Tankflaschen sind sicher und dauerhaft im Flaschenkasten von Wohnmobil oder Wohnwagen zu befestigen. Die Fixierung erfolgt dabei werkzeuglos. Das können u.a. über Flügelschrauben sein. Zusätzlich sind im Flaschenkasten dauerhaft sichtbare Hinweise erforderlich – etwa, dass der Druckbehälter nicht entfernt und die Versiegelung des Einbaus nicht beschädigt werden darf. Die G 607 stellt klar: Ist die Versiegelung nicht mehr intakt oder wurde der Druckbehälter entnommen, gilt dies als prüfpflichtige Änderung der Anlage.

Sicherheitsanforderungen

Zwischen Druckbehälter und Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Auch für die Füllanschlussleitung gelten klare Anforderungen: Der Füllschlauch darf nicht durch den Wohnraum geführt werden. Außerdem muss der Füllanschluss außen am Fahrzeug angebracht sein. Werden diese Voraussetzungen eingehalten, sind auch innen liegende Flaschenkästen – etwa bei einem Kastenwagen – zulässig. Wichtig ist zu beachten, dass der Füllanschluss mindestens 500 Millimeter Abstand zu Fenstern, Lüftungseinrichtungen des Wohnraums sowie Abgasaustritten haben muss. Die neue G 607 schreibt für Druckbehälter zur Selbstbefüllung eine verbindliche technische Mindestausstattung vor. Der Füllstopp beispielsweise begrenzt die Befüllung der Tankflasche automatisch und sorgt dafür, dass ein ausreichendes Sicherheitspolster erhalten bleibt. Weiteren Schutz bietet das Sicherheitsventil: Kommt es zu einem unzulässigen Druckanstieg, lässt es Gas ab und schließt automatisch, sobald der Druck wieder sinkt. Für Druckbehälter zur Selbstbefüllung gilt eine maximale Prüffrist von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann kein positives Prüfergebnis mehr erteilt werden.

Versorgungssysteme

Eine Besonderheit der aktuellen Regelung ist, dass die aktuelle Regelung Druckbehälter zur Selbstbefüllung bei kombinierten Versorgungsanlagen den Flüssiggasflaschen gleich stellt. Dadurch bleiben verschiedene Kombinationen zulässig – zum Beispiel Tankflaschen in Verbindung mit Flüssiggasflaschen, Tankflaschen in Verbindung mit externer Gasversorgung oder Tankflaschen in Kombination mit Flüssiggastanks. Zu beachten ist, dass Gas immer nur aus einer Versorgungsanlage entnommen werden darf. Eine gleichzeitig Entnahme aus verschiedenen Flaschen-/Tanksystemen ist nicht zulässig.

Weiterhin nicht zulässig ist die Befüllung an öffentlichen Tankstellen. Die neue Regelung regelt nur den Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Hierfür ist die Anpassung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit erforderlich. Eine entsprechende Regelung ist in Vorbereitung. Bis dahin gilt: Tankflaschen dürfen in Deutschland nicht an öffentlichen Tankstellen befüllt werden.