Ärger mit den Urlaubsfotos?

Viele von unseren Mitmenschen erleben ihren Urlaub aus den Erinnerungen durch die gemachten Urlaubsfotos. Um mit möglichst vielen diese Erlebnisse zu teilen, werden Millionen von Fotos auf Sozialen Netzwerken gezeigt. Das kann unklug als auch gefährlich sein, meint luckx – das magazin.

Schöne Erinnerungen

Wir sind dann mal weg! So oder ähnlichen lesen sich die Mitteilungen auf den Sozialen Seiten im Internet. Da steht dann nicht nur, wohin die Reise geht, wie lange die Abwesenheit dauert, sondern auch, dass die heimatliche Wohnung nun für jede Art von Einbruch zur Verfügung steht. Es scheint wie eine Einladung zu sein und auch so, wie der Jahrzehnte alte Enkeltrick zu funktionieren. Zwar warnt die Polizei ständig vor dem Enkeltrick und das Abwesenheiten nicht veröffentlicht werden sollen. Doch das verhallt in der Brandung des Meeres. So werden also fleißig Bilder vom Strand, von der Altstadt oder vielen Sehenswürdigkeit veröffentlicht. Schnee mit dem Smartphone aufgenommen und schon nach wenigen Sekunden ist es für alle einsehbar. Doch wer die Fotos in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben.

Nicht alles sind private Erinnerungen

Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. So ist entscheidend, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde. Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen.

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das „Panoramarecht“. Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht. Dabei müssen die Aufnahme von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen. Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.

Andere Regeln in Gebäuden und im Ausland

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden. So dürfen nicht alle Dinge, die gesehen werden können, fotografiert und veröffentlicht werden. Besonders im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland – etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen. Wer beispielsweise den Eifelturm in Paris bei Nacht fotografiert, sollte genau darauf achten, wo er das Foto veröffentlicht. Hier gibt es besondere Rechte, die eine strafbare Handlung nach sich ziehen.

Unbedingt sollte beachtet werden:

Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.

Keine heimlichen Aufnahmen machen – besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.

Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.

Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren – besonders nicht im Ausland.

Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.