Wir Deutschen reisen nicht nur im Sommer. Eigentlich reisen wir das ganze Jahr; der vielen Urlaubstage sei dank. Doch manchmal kommt so manches kleine oder auch größere Steinchen dazwischen. Was ist zu tun, wenn eine Urlaubsreise abgesagt werden muss. Dieser Frage ging luckx – das magazin nach.
Ab in den Urlaub
Und die freien Tage genießen. So ist der Plan – oder leider, so war der Plan. Da ist es besonders ärgerlich, wenn eine geplante Reise in dieser Zeit kurzfristig abgesagt werden muss. Das ist aber fast jeder zweiten Person in Deutschland schon einmal passiert (45 Prozent). Das zeigt eine repräsentative Studie von YouGov. Der Hauptgrund, die geplante Reise nicht antreten zu können, sind Krankheiten (15 Prozent) – Corona ausgenommen. Aufgrund von Corona konnten 8 Prozent der Befragten ihre Reise schon einmal nicht wie geplant durchführen.
Aber es sind nicht nur Krankheiten, die den Traum von einer Urlaubsreise platzen lassen. Auch Todesfälle im Umfeld (6 Prozent) sowie der Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes (5 Prozent) sorgten bei Menschen in Deutschland schon dafür, dass sie nicht in den Urlaub fahren oder fliegen konnten. Auch eine Schwangerschaft kann bedeuten, dass eine geplante Reise nicht mehr möglich ist (4 Prozent). Bei 5 Prozent der Befragten hat ein Streik des Flughafenpersonals schon dazu geführt, dass Urlauber nicht wegfliegen konnten. Weitere Gründe sind fehlende oder ungültige Reisedokumente (3 Prozent), die Wiederholung von Prüfungen (3 Prozent) und sonstige Unvorhersehbarkeiten (11 Prozent).
Was ist mit der Kostenerstattung?
Aus welchen Gründen auch immer eine Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, ärgerlich ist es immer. Neben der geplatzten Vorfreude auf ein paar freie Tage und eine unbeschwerte Zeit steht auch die große Frage nach den Kosten für Flugtickets und Unterkunft im Raum. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung die Sorgen lindern. Die Reiserücktrittversicherung setzt sich in der Regel aus zwei Bausteinen zusammen: der Reisestorno-Versicherung und der Reiseabbruch-Versicherung. Die Reisestorno-Versicherung kommt für Kosten auf, wenn Reisende ihre gebuchte Reise aus triftigen Gründen unerwartet gar nicht oder nur verspätet antreten können. Fällt die Reise aus, erstattet die Versicherung die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe zurück. Kann die Reise noch verspätet angetreten werden, kommt die Versicherung für den Schaden auf, der durch die verpassten Tage entstanden ist.
Die Reiseabbruch-Versicherung kommt ins Spiel, wenn die Reise bereits angetreten wurde, dann aber verfrüht abgebrochen werden muss. Während in der Reisestorno-Versicherung nur bereits gebuchte Reisen inbegriffen sind, deckt die Reiseabbruch-Versicherung auch Reisen ab, die erst nach Vertragsschluss gebucht wurden. Voraussetzung ist, dass auch die neu gebuchten Reisen im Vertragszeitraum liegen.
Reiserücktrittversicherungen können als Jahresvertrag geschlossen werden. Das ist häufig sogar günstiger, als nur eine Reise zu versichern und inbegriffen sind dann auch Reisen zu Veranstaltungen und Festivals.
Doch wer ganz sicher sein möchte, sollte unbedingt vorher das „Kleingedruckte“ in den Versicherungsbedingungen lesen. Denn manchmal gibt es erhebliche Ausschlusskriterien.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.051 Personen zwischen dem 02.05. und 04.05.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.