Vor zwei Monate wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) in einigen Teilen geändert. Das soll, so jedenfalls die Vorstellung des Bundes- und der Landesminister, zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen. Das ist sicherlich ein Vorteil für uns alle. Doch an manchen Veränderungen wurde anscheinend nicht sorgfältig genug gearbeitet. So kommt es zu verschiedenen Protesten von Interessenvertretern. Zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die gesamte Bauwirtschaft haben. So wurde seitens der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) bemängelt, dass die massiv ausgeweiteten Halteverbote und drastisch erhöhten Bußgelder dazu führen, dass die Ausführung von Bauaufträgen insbesondere in innerstädtischen Lagen erheblich erschwert werden. Die Verbändeallianz des Bau- und Ausbauhandwerks kritisiert insbesondere die neuen Halteverbotsregelungen. Die baugewerblichen Betriebe mit ihren oftmals schweren Werkzeugen und Materialien müssen weiterhin ihre Baustellen direkt erreichen, auch wenn die gesamte Umgebung zugeparkt ist oder Radschutzstreifen ausgewiesen sind, auf denen nunmehr Halteverbot herrscht. Zudem führen die nun massiv erhöhten Bußgelder dazu, dass Fahrer sehr schnell mit Punkten und Führerscheinverlust bedroht werden. Dies kann zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Betriebe führen. In der Konsequenz können die Betriebe ihren Beschäftigten bestimmte Aufträge in innerstädtischen Lagen kaum noch zumuten.
Keine Baumaterial mehr
Unmittelbar nach Änderung der StVO kündigten außerdem Baustofflieferanten an, solche Baustellen nicht mehr beliefern zu können, die sich an einem Radweg oder Schutzstreifen befinden, falls es rund um das Bauvorhaben keine andere Möglichkeit zum Entladen ohne Behinderung gibt. Ohne die Anlieferung von Baumaterial und Geräten kommt aber die Bautätigkeit zum Erliegen.
LKW-Fahrer haben es sowieso schon schwer genug, ihre tägliche Routenplanung aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der Belieferung gerade in Innenstadtlagen zuverlässig und pünktlich nachzukommen. Das betrifft nicht nur Baustellenbelieferungen. So fordert der Verband die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Seiner Meinung nach werden Nachbesserungen benötight, damit die Betriebe ihren notwendigen Einsatz beim Auftraggeber ausführen können, ohne mit drastischen Strafen konfrontiert zu werden.