Neues Jahr – neuer Freibetrag

Alleinerziehende sind mit vielen steuerlichen Vorteilen ausgestattet. Doch ob das insgesamt den fehlenden Partner im täglichen Leben, in der Kindererziehung und insbesondere im Einkommen aufwiegt, sei dahingestellt. Zwar ist der Freibetrag für Alleinerziehende auf das Doppelte angestiegen, nämlich auf 4.008 Euro, doch ob das die anderen Lebensbedingungen damit aufwiegt ist zweifelhaft. Nun müssen die Alleinerziehenden auch noch vier Kriterien erfüllen, damit Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, den steuerlichen Entlastungsbetrag automatisch von ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Entlastungsbetrag

Der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende lag bis 2019 noch bei 1.908 Euro. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde der Freibetrag mehr als verdoppelt. Für alleinerziehende Väter und Mütter, die ihre Steuererklärung 2020 und 2021 machen, wird also ein Freibetrag von 4.008 Euro eingetragen. Diesen Entlastungsbetrag zieht das zuständige Finanzamt von allen steuerpflichtigen Einkünften des alleinerziehenden Elternteils ab und verringert dadurch die Steuerlast. Doch diesen Steuervorteil erhalten lediglich Mütter und Väter, die steuerlich gesehen auch tatsächlich als alleinerziehend gelten. Und dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie leben mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.

Ihnen steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.

Sie sind unverheiratet oder leben seit dem vorangegangenen Veranlagungszeitraum dauernd getrennt, oder sie sind verwitwet.

Sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person zusammen.

Hausgemeinschaft

Dazu folgender Tipp: Wer mit seinem Lebensgefährten oder seiner Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem Bruder oder mit WG-Genossen in einem Haushalt lebt, dem steht folglich kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Anders ist das mit eigenen Kindern: Lebt ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter mit einem oder mehreren volljährigen Kindern zusammen, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein minderjähriges Kind in der Regel gewährt, solange die übrigen Bedingungen zutreffen.