Ohne Helm auf die Piste? Das geht ab diesen Winter nicht mehr. Jedenfalls gilt das für Italien ab dieser Wintersaison. Doch nicht nur dort haben sich einige Regeln verändert. Was sonst noch zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Italienische Pisten ohne Helm geht nicht
Italien hat zur Wintersaison 2025/26 als erstes europäisches Land auf Skipisten eine generelle Helmpflicht für Wintersportler aller Altersklassen eingeführt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen – und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch auch in Ländern ohne gesetzliche Vorschriften kann das Fahren ohne Helm im Falle eines Unfalls zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.
Die Helmpflicht in Italien gilt seit dem 1. November 2025. So müssen alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) einen Helm tragen. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro; im Wiederholungsfall kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen regelmäßige Kontrollen durch. Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses. Außerdem sind lokale Vorschriften zu beachten. In Südtirol etwa darf nur überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, an Kreuzungen gilt besondere Vorsicht und Pisten dürfen nicht zu Fuß auf- oder abgestiegen werden.
Helmpflicht in einigen Ländern
In einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche:
Polen: Pflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann entzogen werden.
Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen sind Tirol und Vorarlberg.
Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; laut einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze ab 1. Januar 2026 auf 18 Jahre angehoben werden.
Slowenien: Pflicht bis 14 Jahre.
Auch ohne gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden.
Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz haben generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) tragen in der Schweiz rund 95 % der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Versicherungsschutz beim Wintersport
Das Fahren ohne Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko, sondern kann auch dazu führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht. Denn das Fahren ohne Helm kann als fahrlässiges Verhalten und damit als Mitverschulden eingestuft werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11). So sollten Wintersportler sind auch mit einer Versicherung auf den Urlaub vorbereiten. Skigymnastik allein reicht nicht.
Private Haftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden ab, die man Dritten zufügt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Auslandsreisekrankenversicherung: Eine der wichtigsten Versicherungen für Wintersportler, die auch im Ausland unterwegs sind. Sie übernimmt im Notfall hohe Kosten wie Bergungen per Helikopter oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Deckt im EU-Ausland medizinisch notwendige Behandlungen ab. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der gesetzlichen Versichertenkarte. Zu bedenken: Kosten müssen vor Ort oft vorgestreckt werden; die Erstattung ist dann im Anschluss zu beantragen.
Zudem sollten Wintersportler über eine private Unfallversicherung nachdenken. Diese sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab und kann – je nach Tarif – auch Rettungs-, Bergungs- und Reha- Leistungen umfassen.
Besonders teure Urlaube oder Reisen mit Kindern können außerdem mit einer Reiserücktrittversicherung abgesichert werden, falls Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung gar nicht erst antreten können.
Alkohol auf der Piste
Ebenso streng wie bei der Helmpflicht zeigt sich Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat. Und in anderen Ländern gilt auf der, was auch schon im Straßenverkehr gilt: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherungen stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein und können Leistungen entsprechend kürzen. Pistenaufsichten können Alkoholkontrollen durchführen.