Vermieter verlangen Sicherheiten

Mietern ist meist nicht bewusst, dass ihnen Vermieter ihr Eigentum im Wert von mindestens 100.000 Euro überlassen. Denn soviel kostet eine übliche Wohnung. Dass Vermieter den pfleglichen Umgang erwarten und trotzdem eine Sicherheit fordern, weiß luckx – das magazin.

Wohnungssuche

So erwarten Vermieter heute mehr als pünktliche Mietzahlungen. Eine Kaution ist immer zu leisten. Doch das reicht vielfach nicht aus. So fragen Vermieter bei der Creditreform oder Schufa nach, ob der Mieter solvent ist. Außerdem muss er eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Denn wenn ein Schaden entsteht, können schnell 50.000 Euro oder mehr durch Unachtsamkeit zum Beispiel bei einem Küchenbrand entstehen. Besonders Studienanfänger, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen, sind meist unerfahren, was das tägliche Leben anbetrifft. Denn bisher haben Mama und Papa aufgepasst, dass der Herd ausgeschaltet wird, Licht nicht unnötig brennt oder beim Wasserverbrauch gespart wird. Alles Dinge, die nicht nur hohe Nebenkosten als auch Schäden verursachen können. Darüber hinaus verfügen sie auch über keine eigenen Einkünfte. Denn der Scheck vom Papa kann schnell mal ausbleiben, wenn es Differenzen gibt. So haben sie bei der Wohnungssuche oft das Nachsehen. Berufstätige mit einem festen Einkommen gelten als solventere Mieter. Doch mit der finanziellen Sicherheit der Eltern im Rücken kommen auch Studierende zum Zug.

Mietkaution und Bürgschaft

Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten, um Mietausfälle und -schäden abzusichern. Das Geld wird auf ein Mietkautionskonto eingezahlt. Reichen die Ersparnisse nicht, können Verwandte für Studierende bürgen und ihnen so zum Mietvertrag verhelfen. Vermieter fordern oft eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft, die es ihnen erlaubt, die Miete direkt vom Bürgen zu verlangen, sollte der Mieter nicht zahlen. Im Unterschied zur klassischen Ausfallbürgschaft müssen sie dann nicht zuerst versuchen, das Geld vom säumigen Studenten einzutreiben – was lange dauern und bis zur Zwangsvollstreckung gehen kann. Statt den Eltern können auch andere Personen für die Miete bürgen, wenn die Bonität stimmt. Vermieter verlangen deshalb Einkommensnachweise.

Wichtig zu wissen: Fordern Vermieter eine Bürgschaft der Eltern, ersetzt diese die übliche Kautionszahlung. In der Summe dürfen beide Sicherheitsleistungen maximal drei Nettokaltmieten betragen. Vertragsklauseln, die eine unbeschränkte Haftung der Bürgen oder eine höhere Kaution als Bedingung für das Mietverhältnis festschreiben, sind nach geltender Rechtsprechung ungültig.

Freiwillige Bürgschaften

Anders sieht es aus, wenn Eltern von sich aus eine Bürgschaft anbieten, um Sohn oder Tochter die Traumwohnung zu sichern. In diesem Fall haften sie unbeschränkt. Die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten gilt dann nicht mehr, selbst wenn Studierende bereits eine Kaution bezahlt haben. Experten raten daher von freiwilligen Bürgschaften ab.

Vorsicht ist auch angebracht, wenn Studenten in eine WG ziehen und Eltern eine Bürgschaft übernehmen sollen. Gibt es keinen Hauptmieter, haften alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch für die Wohnungsmiete. Zahlen die Zimmernachbarn des Kindes nicht, müssen Bürgen somit auch für deren Mietschulden geradestehen. So sollten Eltern mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren, dass sie nur für die anteiligen Mietkosten von Sohn oder Tochter aufkommen. Oder sie drängen darauf, dass jeder WG-Bewohner einen eigenen Mietvertrag für sein Zimmer bekommt. Doch da spielen Vermieter nicht mit. Denn dann haben sie das Risiko beim Zahlungsausfall.