Schneemütze

Wer kennt das nicht: Es hat die ganze Nacht geschneit und morgens haben wir es eiliog zur Arbeit zu kommen. Wohl dem, der eine Garage oder ein Carport sein eigen nennt. Laternenparker müssen da ran – und zwar mit Eiskratzer und Besen. Dabei ist nicht nur ein Guckloch freizukratzen. Wer es aber dabei belässt, riskiert neben einem Bußgeld auch erhebliche Unfallgefahren. Auch ist damit zu rechnen, wenn der Fahrzeuginnenraum richtig schön mollig warm ist, dass beim nächsten Bremsmanöver die ganze Schneeladung vom Dach auf die Frontscheibe rutscht. Dann ist nichts mehr mit Weitsicht.

Schneewerfer sind ebenfalls zu befreien

Schnee und Matsch auf den Scheinwerfern: Auch das kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite. Auch hierbei müssen Autofahrer mit einer Geldbuße rechnen. So haben Untersuchungen gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass die Sichtweite stark eingeschränkt ist und kann sich von 50 bis 60 Meter auf nur noch 35 Meter verringern. Der Fahrer erkennt eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch weniger Zeit zum Bremsen. Sind außerdem die Rücklichter verschmutzt, wird der eigene Wagen oft erst im letzten Moment gesehen. Ein Auffahrunfall ist dann schnell passiert.

Komplette Beleuchtung säubern

Was für die Frontscheinwerfer gilt, gilt natürlich auch für die Rücklichter. Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor Fahrtantritt gut säubern. Wer länger unterwegs ist, sollte unterwegs nachzuwischen. Wer mit verschmutzter Beleuchtung fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall sind sogar bis zu 35 Euro möglich. Hinzu kommt: Bei einem Unfall muss der Fahrer möglicherweise für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen, auch wenn er sich ansonsten korrekt verhalten hat.

Weitere Tipps

Autoscheiben müssen ebenfalls vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.

Dicken Schnee auf dem Dach sollten Autofahrer unbedingt mitentfernen, damit er beim Fahren nicht herunterfällt.

Auto beim Eiskratzen und Saubermachen nicht laufen lassen. Das gilt als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist deshalb gesetzlich verboten. Zudem riskieren Autofahrer einen Schaden am Motor.