Auffällig

Wer aufgrund seines Berufs für andere sichtbar sein muss, ist auf die richtige, gut erkennbare, Warnbekleidung angewiesen. Das gilt insbesondere in der dunklen Jahreszeit und dort, wo viel Verkehr herrscht. So ist unfallfreies Arbeiten nur bei guter Sichtbarkeit möglich. Gerade von Oktober bis März erschweren schlechte Sichtverhältnisse, Nebel oder Regen auf Baustellen das Erkennen von Personen. Unterstützung bietet leuchtende und reflektierende Warnkleidung. Wie sie beschaffen sein muss und worauf zu achten ist, darüber informiert die DIN-Norm für Warnschutzkleidung. luckx – das magazin hat recherchiert und gibt Hinweise für die richtige Warnkleidung, um sicher und gesund durch den Winter zu kommen.

Sichtbar bleiben

Kontrast und Reflexion sind die beiden Schlagworte für optimale Sichtbarkeit. Je besser sich die Kleidung vom Hintergrund abheben kann, desto auffallender ist das Erscheinungsbild. „Das Tragen von dunkler Kleidung in der Nacht kann fatale Folgen haben. Die Personen werden von der Dunkelheit einfach verschluckt”, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Prävention der BG BAU. Dadurch sind zum Beispiel Beschäftigte bei Straßenarbeiten erst auf den letzten Metern für die Verkehrsteilnehmenden zu erkennen. Helle Kleidung ist immerhin aus bis zu 40 Metern Entfernung erkennbar, retroreflektierende Kleidung schon aus bis zu 150 Metern.

Generell gilt: Überall dort, wo das frühzeitige Erkennen von Personen erforderlich ist, sollte unbedingt Warnkleidung getragen werden. Das gilt besonders bei Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, an Gleisen und selbstverständlich auch für alle Baustellen mit Baumaschinen- oder Fahrzeugverkehr. Gerade wenn beispielsweise Radlader, Bagger und Krane eingesetzt werden und die Sicht für Fahrer und Fahrerinnen eingeschränkt ist, kann ein Beschäftigter schnell übersehen werden. Daher ist auch tagsüber die richtige Warnkleidung lebenswichtig.

Welche Warnkleidung ist richtig?

Als erstes müssen die Gefährdungen am jeweiligen Einsatzort beurteilt werden, inklusive Verkehrsaufkommen, Lichtverhältnissen und des zu erwartenden Wetters während der Tätigkeit. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sollte die Beschaffung der Warnkleidung festgelegt werden. Die entscheidende Norm dafür ist die DIN EN ISO 20471. Diese unterteilt Warnkleidung in drei unterschiedliche Leistungsklassen. „Dabei gilt: Je größer die Gefährdung für die Beschäftigten, desto höher die notwendige Klasse. Je höher die Klasse, desto größer die fluoreszierenden und die reflektierenden Flächen”, erklärt Arenz.

Für Arbeiten in der Dunkelheit ist Warnkleidung Klasse 3 zu verwenden. Das bedeutet, mehr als 80cm² der Fläche müssen mit fluoreszierendem Material, mehr als 20cm² mit reflektierendem Material bedeckt sein. Gleichzeitig müssen die Reflexmaterialien so verarbeitet sein, dass allein aus dem Widerschein die Kontur der Person erkennbar ist. Die Mindestanforderungen der Klasse 3 können auch durch Bekleidungskombinationen (z. B. Jacke und Hose) erreicht werden – allerdings nur, wenn die Warnkleidung den Körperstamm bedeckt und mindestens entweder Ärmel oder aber lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen hat.

Farbvorschriften

Fluoreszierende Flächen dürfen grundsätzlich gelb, orange-rot oder rot sein. Für Beschäftigte in bestimmten Bereichen gibt es allerdings Einschränkungen, beispielsweise für Beschäftigte in dem Bereich Müllabfuhr und bei Straßenarbeiten inklusive Straßenwinterdienst: „Diese dürfen nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ausschließlich fluoreszierend orange-rote oder gelbe Warnkleidung tragen. In den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ist sogar ausschließlich fluoreszierendes Orange-Rot zugelassen”, sagt Arenz.