Steckdose

In Deutschland gibt es immer mehr Ladestationen für E-Fahrzeuge. Dazu müssen entsprechende Wallboxen montiert werden. Wer Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist, kann mit dem Laden so seine Probleme bekommen, meint luckx – das magazin.

Ladestation

Seit der Änderung des Wohnungseigentumgesetzes (WEG) im Dezember 2020 können Mieter und Eigentümer leichter einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit durchsetzen, doch die Herausforderungen sind noch immer groß. Der Ausbau von Photovoltaik, Erweiterungsmöglichkeiten für Ladestationen und der Mangel an Handwerkern sind nur einige der Hürden – oft ist das Laden im Mehrfamilienhaus an der eigenen Wallbox noch mehr Wunsch als Wirklichkeit. Das lässt sich aus den Ergebnissen eine Studie ablesen. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) berichtet von Problemen bei der Planung und Organisation von Ladelösungen innerhalb der Hausgemeinschaft; die Abstimmung innerhalb der Eigentümergesellschaft (ETG) empfand rund ein Drittel (31 Prozent) als besonders schwierig. Fast die Hälfte (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen ETG-Beschluss verzichten zu können. Die Suche nach einer geeigneten, technischen Ladelösung stellt für 56 Prozent eine Herausforderung dar. Fast jeder zweite Befragte nennt die hohen Kosten als problematisch und nahezu ein Viertel (24 Prozent) hat Mühe, überhaupt einen Elektriker zu finden.

Preisfrage

Entscheidend für die Wahl einer Ladelösung ist für 65 Prozent der Preis. Als Hürde werden von den meisten Befragten (59 Prozent) Finanzierungsprobleme, einschließlich Fragen zu Fördermitteln, genannt. 22 Prozent der Befragten wünschen sich eine Komplettlösung aus einer Hand: von der Information und Planung über die Montage bis zum Betrieb und der Abrechnung. Der ADAC fordert, dass die Bundesregierung – wie zugesagt – die rechtlichen und baulichen Hindernisse beseitigt, die den Ausbau von Ladeinfrastruktur behindern. Dazu müssen die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden. Wer sich eine Ladevorrichtung in der Tiefgarage installieren lassen möchte, sollte sich beim Vermieter bzw. Wohnungseigentümer eine Genehmigung für den Einbau am Stellplatz oder auf dem Gelände der Wohnanlage einholen. Wichtig ist es zudem, vorab die Expertise eines Fachmanns hinzuzuziehen.

Zur Umfrage: In dieser Umfrage des ADAC in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Uscale wurden Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern befragt. Im Detail waren dies Besteller, Käufer und Besitzer von E-Fahrzeugen in Deutschland, die eine Ladelösung für zuhause suchen oder vor kurzem gekauft haben. Die Stichprobe bestand aus 716 Personen.