Saubere Umwelt

Schon als Kinder haben die meisten von uns gelernt, wie Mülltrennung funktioniert. Trotzdem gelingt es noch nicht vollumfänglich. Um Bußgelder und häufige Entsorgungsfehler zu vermeiden, sollten Verbraucher Regeln beachten meint luckx – das magazin.

Mülltrennung

So mancher Bundesbürger kippt seinen Müll in die nächst erreichbare Mülltonne. Das ist zwar einfach. Und da der meiste Restmüll verbrannt wird, entsteht so eine erhebliche, ungewollte Luftverschmutzung. Bewusst ist das den wenigsten. Doch wird sollten und häufiger an die üblichen Regeln erinnern und deshalb einen Blick auf die eigene Mülltrennung werfen. Denn wer seine Mülltonne falsch befüllt, riskiert, dass sie stehen bleibt. So ist die Restmülltonne für Abfälle gedacht, die sich kaum oder gar nicht recyceln lassen. Dazu gehören Hygieneartikel, Asche, Zigarettenstummel, Geschirr, Spiegel- und Fensterglas sowie verschmutztes oder beschichtetes Papier. Was hingegen nicht in den Restmüll gehört: Plastik, Metall, Glas, Papier und Pappe, Batterien, Elektrogeräte, Bauschutt und Schadstoffe. Für all diese Materialien gibt es in den meisten Kommunen eigene Entsorgungswege – von der gelben Tonne über Glascontainer bis hin zum Wertstoffhof. Dabei weichen die genauen Regelungen je nach Bundesland und Kommune voneinander ab. Das macht es vielen mobilen Bürgern schwer, die Regeln einzuhalten. Wer Zweifel hat, sollte bei der örtlichen Müllabfuhr anrufen.

Mülltonne bleibt stehen

Entsorgungsfirmen dürfen die Leerung verweigern, wenn die Tonne falsch befüllt oder überfüllt ist. So haben Windeln nichts in der Papiertonne zu suchen, Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll und kompostierbare Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne. Sie verrotten nicht schnell genug und gefährden die Kompostqualität. Auch überfüllte Tonnen, bei denen der Deckel nicht mehr schließt, dürfen stehen bleiben. Wer absehen kann, dass zeitweise mehr Müll anfällt, sollte bei der zuständigen Kommune offizielle Zusatzsäcke zu kaufen oder eine größere Mülltone ordern. In manchen Kommunen kommen sogenannte Mehrmengenbanderolen zum Einsatz: Diese kosten je nach Region und Müllart meist zwischen drei und sechs Euro pro Stück. Mit diesem Kaufpreis ist die zusätzliche Entsorgungsgebühr bereits komplett bezahlt. Die Banderolen werden gut sichtbar um Beistellsäcke oder sperrige Abfallbündel (wie Grünschnitt) geklebt oder geknotet. Der so gekennzeichnete Zusatzmüll dient den Müllwerkern als Nachweis für die entrichtete Gebühr und wird am regulären Abfuhrtag einfach neben der Tonne legal mitgenommen.

Überfüllte Tonnen

Wenn Mieter ständig überfüllte Tonnen vorfinden und dadurch ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen können, dürfen sie unter Umständen die Miete mindern. Das gilt auch dann, wenn offensichtlich zu wenige Mülltonnen im Mietshaus zur Verfügung stehen (Amtsgericht (AG) Potsdam, Az.: 26 C 406/94; AG Köln, Az.: 155 C 3424/75). Betroffene Mieter sollten den Mangel zunächst schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Doch aufgepasst. Mieter sollten selbst darauf achten, dass sie Müll vermeiden und auch die Mülltonne korrekt befüllen. Wer einfach seinen Müll unsortiert entsorgt oder luftgefüllte Müllbeutel hineinwirft, trägt zur vollen Mülltone bei und kann die Verantwortung dann nicht auf den Vermieter abwälzen.

Auch müssen Mülltonnen nicht zwingend am Grundstück abgeholt werden. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohnhäusern ihren Hausmüll zu einer zentralen Sammelstelle am Ortsrand bringen müssen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind, auch wenn das mit erheblichem Aufwand verbunden ist (Az.: 4 K 1106/24.KO). Einen Anspruch auf Abholung direkt am Grundstück gibt es in solchen Fällen nicht.

Auch die Müllentsorgung ist auf keinen Fall in die Toilette zulässig. Denn dadurch können Rohrverstopfungen, Rattenbefall und verunreinigtes Grundwasser entstehen. Gefährliche Stoffe wie Farben, Lacke, Unkrautvernichter oder Altöl sind Sondermüll und müssen bei kommunalen Schadstoffsammelstellen oder auf dem Recyclinghof abgegeben werden. Alte Medikamente gehören ebenfalls nicht ins Klo – die richtige Entsorgung hängt von der Region ab. Einen genauen Überblick bietet die Seite des Bundesgesundheitsministeriums und die örtlichen Abfallentsorger.