Es ist egal, ob Hirsch oder Wildschwein die Straße queren. Auch wenn nur einer von beiden dann auf ein Auto trifft, ist das Leiden groß. Sowohl beim Tier, als auch beim Autofahrer. Wie sich eine Kollision vermeiden lässt, hat luckx – das magazin recherchiert.
Wildtiere kennen die Verkehrsregeln nicht
Auch wenn Autos schon über hundert Jahre auf allen Straßen der Welt herumtuckern, so haben Wildtiere bis heute nicht gelernt, die Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Das liegt, so meinen wir jedenfalls in der Redaktion von luckx – das magazin, dass Wildtiere keine Mitsprache bei der Ausgestaltung der StVO haben. Dann, so der Tenor in der Redaktion, würde es erheblich weniger Wildunfälle geben. So verzeichnete der Deutsche Jagdverband in der Saison 2024/2025 rund 222.000 Unfälle mit Wildtieren. Die meisten Tiere versterben dabei. Im Vergleich zu den 2.832 menschlichen Todesfällen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ob dabei Wildschweinstreifen in Waldgegenden in Anlehnung an die Zebrastreifen in der Stadt eine Lösung sein können, konnten wir uns in der Redaktion nicht verständigen. Denn ob im Morgengrauen auf einer leeren Landstraße mit Nebel der müde Autofahrer darauf achtet, das ein Reh mitten auf dem Wildschweinstreifen gerade die Seite wechselt, blieb unbeantwortet. Dabei sind solche Situationen im Herbst keine Seltenheit. Ausgerechnet sorgen Brunft, Maisernte und immer früher einsetzende Dunkelheit dafür, dass deutlich mehr Wildtiere die Straßen kreuzen – und das oft genau in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs.
Der Herbst gefährlich
Doch nun zurück zum Ernst der Lage. Wer glaubt, Wildunfälle seien ein Problem der Nacht, irrt. Im Herbst fallen die Dämmerungsphasen, in denen viele Wildtiere am aktivsten sind, direkt in den morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr. Hinzu kommt die Brunftzeit von Rot- und Damwild, die für deutlich mehr Tierbewegungen zwischen Waldabschnitten sorgt. Wildschweine gesellen sich etwas später hinzu. Ihre sogenannte Rauschzeit liegt zwischen November und Januar. Doch schon jetzt werden sie durch die Maisernte aufgescheucht. Solange der Mais auf den Feldern steht, bietet er den Tieren ideale Deckung und Nahrung. Ist er geerntet, verlieren sie diesen Rückzugsort und weichen in den Wald aus. Auf deutschen Landstraßen ist in den kommenden Wochen tierisch viel Bewegung.
Schutzmaßnahmen
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist so simpel wie unbequem: langsamer fahren. Selbst bei 80 Stundenkilometern beträgt der reine Bremsweg ohne die Reaktionszeit noch rund 60 Meter. Gefahrensituationen entstehen aber oft auf deutlich kürzerer Distanz. In Waldgebieten und an Feldrändern ist konsequent vom Gas zu gehen. Besondere Vorsicht gilt auf neu gebauten Straßen durch Waldabschnitte: Dort fehlen Warnschilder oft noch und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist häufig noch zu hoch angegeben.
Empfehlenswert ist deshalb nicht nur die Fahrbahn selbst im Blick zu halten, sondern auch Wald- und Straßenränder. Taucht ein Tier auf, sofort auf Abblendlicht schalten. Denn Rehe und Hirsche erstarren im Scheinwerferlicht. Gleichzeitig bremsen und kräftig hupen. Und unbedingt mit Nachzüglern rechnen, da Wildtiere sich selten allein bewegen. Sollte ein Aufprall unvermeidbar sein und bleibt keine Zeit mehr zum Ausweichen, ist das Wichtigste, die Nerven behalten. Lenkrad festhalten, Spur halten, kontrolliert bremsen. Der Instinkt, dem Tier auszuweichen, kann gefährlich werden. Jedes abrupte Ausweichmanöver führt häufig zu schwereren Unfällen als die Kollision selbst. Nach dem Aufprall sofort den Warnblinker einschalten und die Unfallstelle absichern. Das Warndreieck gehört innerorts 50 Meter hinter die Unfallstelle, auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter.
Nach dem Unfall
Einfach weiterfahren ist keine Option, auch wenn Tiere juristisch keine „Geschädigten“ sind und es deshalb keine klassische Fahrerflucht darstellt. In den meisten deutschen Bundesländern gilt dennoch eine Meldepflicht für Wildunfälle. So ist der Unfall stets bei der Polizei oder der zuständigen Behörde zu melden. Diese koordinieren alle weiteren Schritte und benachrichtigen den zuständigen Jagdpächter. Dabei dürfen verletzte Wildtiere weder mitgenommen noch verfolgt werden. Das Bergen ist ausschließlich Aufgabe des Jägers. Ebenfalls tabu ist es, totes Wild einzuladen. Es gehört dem Jagdpächter, und wer es mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Wer ein angefahrenes Tier verletzt am Ort zurücklässt, kann zudem wegen Tierquälerei belangt werden.
Für die Schadensregulierung über die Teilkaskoversicherung brauchen Betroffene eine offizielle Unfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter ausgestellt wird. Empfehlenswert ist es außerdem, den Unfallort, das Fahrzeug und – wenn möglich – das Tier zu fotografieren. Diese Dokumentation beschleunigt die Abwicklung erheblich und schützt vor Rückfragen der Versicherung.