Es war schon ein amüsantes Bild, als die Besucher des Münchner Oktoberfestes andere Besucher kopfüber in einem Fahrgeschäft hängen sahen. Was für andere amüsant erscheint, war es für die Betroffenen ganz und gar nicht. Welche Sicherheiten Fahrgeschäfte und Freizeitparks erfüllen müssen, hat luckx – das magazin hinterfragt.
Sicherheit und Zugänglichkeit
Mit Sicherheit wird aktuell der Münchner Vorfall in London diskutiert. In London? Ja, denn dort geht es um Sicherheit von Fahrgeschäften auf der Veranstaltung der IAAPA Expo Europe, die dort vom 22. bis 24. September 2026 stattfindet. Im Mittelpunkt stehen klassische Anlagenprüfungen, Retrofit-Bewertungen für bestehende Fahrgeschäfte sowie die Zertifizierung der Anlagenwartung und des Anlagenbetriebs. Mit Fast Track to Accessibility (FTTA) präsentiert der Prüf- und Zertifizierungsdienstleister TÜV zudem ein effizientes und risikobasiertes Inklusionskonzept für Hersteller und Freizeitparkbetreiber. Mit jährlich über 2.000 Prüfungen gilt bespielsweise der TÜV SÜD als weltweit führender Anbieter für die Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit von Freizeitparks und Fahrgeschäften. Die Experten unterstützen Hersteller und Betreiber über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen hinweg – von der Entwicklung, über die Prüfung der technischen Unterlagen und die Qualitätssicherung bis zur Erstabnahme und zu den wiederkehrenden Prüfungen. Ob der TÜV SÜD auch die Fahrgeschäfte auf der Wiesn geprüft hat, konnten wir bisher nicht in Erfahrung bringen.
Prüfungen
Alle Fahrgeschäfte müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden, zudem sind wiederkehrende Prüfungen des Erhaltungszustandes und der Betriebssicherheit erforderlich. Gesetzliche oder normative Änderungen können eine Anpassung der Anlagen erfordern. Mit dem Konzept „Retrofit EN 13814/ ISO 17842“ unterstützt der Verein die Betreiber bei der normgerechten Modernisierung. „So lassen sich bestehende Anlagen sicher weiter betreiben“, sagt Christian Falk, Leiter der Abteilung Freizeitindustrie des Vereins. Ohne Anpassung an den Stand der Technik würde in Deutschland die Betriebsgenehmigung für die Anlagen erlöschen. Auch in anderen Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen Anlagen nicht weiter betrieben werden, wenn sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Speziell an Betreiber richtet sich auch die Zertifizierung „Wartung und Betrieb von Fahrgeschäften“. Mit einer erfolgreichen Zertifizierung wird dokumentiert, dass die Organisationsstruktur für den Betrieb der Anlagen klar definiert ist und dass alle beteiligten Personen die anlagenspezifischen Besonderheiten kennen und die notwendige Sachkenntnis hinsichtlich der Technik und der Abläufe haben.
Risikobasiertes Konzept
Sicherlich kann die Prüforganisation ihr auf der IAAPA 2026 mit Fast Track to Accessibility (FTTA) gleich einem Test unterziehen, ob es ein effektives und risikobasiertes Inklusionskonzept ist. Denn für Hersteller von Fahrgeschäften und Betreiber von Freizeitparks sollte das immanent wichtig sein. Ausgehend von den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 haben Experten eine Risikoanalyse entwickelt, die auf einer fundierten Wissens- und Datenbasis aufbaut und die spezifischen Rahmenbedingungen eines Freizeitparks berücksichtigt. „Dabei wird für alle Fahrgeschäfte eines Freizeitparks eine Risiko- und Fähigkeitsmatrix erstellt, die eine transparente und aussagekräftige Klassifizierung hinsichtlich der Benutzung durch Fahrgäste mit unterschiedlichen Behinderungen ermöglicht“, erklärt Falk. Das Konzept wurde bereits erfolgreich in mehreren Projekten gemeinsam mit Freizeitpark-Betreibern und Herstellern umgesetzt. Die Expertise von TÜV SÜD im Bereich von Fahrgeschäften und Freizeitparks ist weltweit gefragt. Zu den Einsatzorten zählen neben Deutschland unter anderem Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz, Spanien, Polen, aber auch Südkorea, der Mittlere und Nahe Osten, Singapur, Hongkong sowie die USA.