Reformen

Unbestritten ist, dass uns die Europäische Gemeinschaft erhebliche Vorteile bringt. Auch wenn so mancher Altgestriger das nicht wahrhaben möchte. Ob Reiseerleichterung oder die Einführung des Euro waren Meilensteine zum gemeinsamen Europa, meint luckx – das magazin.

Geldverschwendung?

Doch leider ist es so, wo viel Sonne ist, ist der Schatten nicht weit. Nicht nur die EU-Verwaltung frisst einen großen Teil des knappen Geldes auf, der eigentlich den Bürgern dieses Europa zu Gute kommen soll. So sind aus dem wichtigsten Corona-Fonds der EU – der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – fast 50 Milliarden Euro in die öffentlichen Verwaltungen der EU-Länder geflossen. Einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge haben diese Gelder jedoch kaum dazu beigetragen, langjährige Mängel zu beseitigen. Durch die aus der ARF finanzierten Reformen und Investitionen seien Probleme bei Verwaltungskapazitäten, Koordinierung und Governance nur zum Teil behoben worden, wobei der Schwerpunkt auf der Digitalisierung und nicht auf Strukturreformen gelegen habe. Lediglich mit etwas mehr als einem Drittel der Maßnahmen seien nennenswerte Ergebnisse erzielt worden, so die Prüfer. In einigen Fällen sei zudem nicht sicher, ob diese Ergebnisse über das Jahr 2026 hinaus nachhaltig seien.

Effiziente öffentliche Verwaltung

Nicht nur in Deutschland wird seit Jahr(zehnt)en der Verwaltungsmangel als größte Hürde zur Fortentwicklung unseres Landes angeführt. Doch anstatt die Bürokratie abzubauen, gelingt es dem Staatsapparat sich immer weiter durch die nächste und darauf folgende Regelung sich immer weiter in das täglich Leben der Bürger hineinzufressen und es unökonomischer zu machen. Ein Papierchen dort, ein Antragsformular hier; sorry, dass war das Falsche; und schon sind wieder Wochen vergangen, die dem Bürger Zeit und Geld kosten. Das führt zu noch mehr Frust und Unverständnis. So hat besonders die Corona-Krise hat vor Augen geführt, wie wichtig eine effiziente öffentliche Verwaltung in den EU-Ländern ist. Als Reaktion auf diese Krise hat die EU ihren Mitgliedstaaten 49,1 Milliarden Euro aus der ARF zur Verfügung gestellt, damit sie Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung finanzieren können. Dieser Betrag entspricht 8,5 % der Gesamtmittel der ARF, die mit 577 Milliarden Euro ausgestattet ist. Mit den Geldern wurden Maßnahmen in Bereichen wie digitaler Wandel, elektronische Behördendienste, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb unterstützt. Um die Mittel zu erhalten, mussten die EU-Länder Reformen und Investitionen auf den Weg bringen, mit denen sie die Empfehlungen umsetzen, die sie im Europäischen Semester – dem Rahmen der EU für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten – erhalten hatten.

Herausforderungen nicht angegriffen

„Die ARF hätte strategisch besser eingesetzt werden können, um die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten zu stärken. Die Gelegenheit, langjährige strukturelle Herausforderungen zu bewältigen, wurde größtenteils verpasst“, so Ivana Maletić, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Da die EU gerade ihren nächsten langfristigen Haushalt ausarbeitet, hat sie nun die Chance, aus diesen Mängeln zu lernen und einen stärkeren Schwerpunkt auf die Messung der Ergebnisse zu setzen.“ Die Prüfer haben die in den nationalen Plänen der EU-Länder enthaltenen ARF-Maßnahmen untersucht, um herauszufinden, inwieweit damit die Empfehlungen zur öffentlichen Verwaltung umgesetzt werden, die die EU in den Jahren 2019 und 2020 ausgesprochen hat. Sie stellten fest, dass keine der Empfehlungen vollständig umgesetzt wurde. Etwas mehr als ein Drittel der Empfehlungen seien weitgehend, mehr als die Hälfte nur geringfügig und einige überhaupt nicht umgesetzt worden. Würden auch die Ergebnisse früherer Prüfungen berücksichtigt, die der Rechnungshof zu Reformen des Arbeitsmarkts und des Unternehmensumfelds durchgeführt hatte, so habe die ARF eines ihrer wichtigsten Ziele nur teilweise erreicht, nämlich dafür zu sorgen, dass die in den länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen in diesen Bereichen bewältigt werden.

Schnelle Maßnahmen bevorzugt

Die Prüfung ergab auch, dass einige Problembereiche der öffentlichen Verwaltung eher angegangen werden als andere. So würden Maßnahmen bevorzugt, die schnell umgesetzt werden könnten, wie Investitionen in die Digitalisierung. Viele andere strukturelle Herausforderungen hingegen seien größtenteils unbewältigt geblieben. So seien beispielsweise nur 14 % der Empfehlungen im Bereich Governance – der häufig Strukturreformen erfordert – weitgehend umgesetzt worden. Daher überrasche es nicht, dass die ARF-Maßnahmen nur wenig dazu beigetragen hätten, die Umsetzung der im Europäischen Semester ausgesprochenen Empfehlungen zur öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Bisher hätten nur 36 % der untersuchten Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Bei den übrigen zwei Dritteln der Maßnahmen stellten die Prüfer lediglich begrenzte Ergebnisse fest oder fanden gar keine Belege für Ergebnisse. Zudem seien für weniger als die Hälfte der geprüften Maßnahmen (43 %) geeignete Indikatoren zur Messung der Ergebnisse festgelegt worden. Ohne solche Indikatoren lasse sich aber nicht beurteilen, ob die Reformen zu schnelleren Verfahren, niedrigeren Verwaltungskosten, besseren Lösungen für die Nutzer oder einer besseren Governance geführt hätten. Diese Probleme werde es wohl auch in den kommenden Jahren noch geben, da die vom Rechnungshof in mehreren Prüfungen festgestellten Mängel in Bezug auf die Ergebnisbewertung fortbestünden. Mit der für den nächsten langfristigen Haushalt der EU vorgeschlagenen Leistungsüberwachung würden diese Mängel nämlich nur zum Teil behoben.

Auch technische Unterstützung half nicht

Darüber hinaus nahmen die Prüfer das sogenannte Instrument für technische Unterstützung (TSI) der EU unter die Lupe, das die EU-Länder bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen unterstützt. Auch hier seien die Ergebnisse durchwachsen: Da es sich zumeist um TSI-Projekte allgemeiner Art gehandelt habe, hätte das Instrument nur geringfügig dazu beigetragen, die Umsetzung bestimmter ARF-Reformen zu unterstützen. Die praktischen Modalitäten der ARF und des TSI – insbesondere die Zeitpläne – seien nicht ausreichend aufeinander abgestimmt gewesen, um in der Praxis zu Synergien zu führen. Bei der Auswahl der TSI-Projekte habe die Kommission nicht gezielt denjenigen Projekten Vorrang gegeben, die dazu hätten beitragen können, Hindernisse bei der Umsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dadurch hätten nämlich Verzögerungen bei der Erreichung der nächsten Zielvorgaben vermieden werden können.

Hintergrundinformationen

In der Datenbank der Kommission sind insgesamt 400 ARF-Maßnahmen aufgeführt, die den EU-Mitgliedstaaten zufolge der Umsetzung von 48 länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen „Öffentliche Verwaltung“ und „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen“ dienen sollen. Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020, die für die Gestaltung der nationalen Aufbaupläne am relevantesten waren. Dabei untersuchte der Rechnungshof Reformen und Investitionen der öffentlichen Verwaltung in 15 Mitgliedstaaten, von denen vier eingehender geprüft wurden, nämlich Tschechien, Deutschland, Griechenland und Spanien.