Mieten steigen unaufhörlich. Der Wohnungsbau hat sich weiter reduziert. Die Baukosten steigen ins Unermessliche. Sollten deshalb Wohnungsgesellschaften verstaatlicht werden, wie einige Organisationen fordern? Ob das der richtige Weg ist, versucht luckx – das magazin zu ergründen.
Ob Bauen oder Verwalten – der Staat kann´s einfach nicht
Miet- und Nebenkosteneinnahmen dienen zur Aufrechterhaltung der Wohnungswirtschaft. Ob Netto-Miete, Strom-, Wasserbezug oder die Verrichtung der Hausreinigung sowie Gartenarbeiten; ohne diese Einnahmen kann der Betrieb von Immobilien nicht erfolgen. Trotzdem meinen Mieter, sie müssten ihre Miete und die Nebenkosten nicht bezahlen. Sie verweigern grundlos die Mietzahlung. Eigentümer müssen mühsam die Miete eintreiben über Mahnbescheide. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten entstehen. Wenn sie Glück haben, bekommen sie kurzfristig einen Räumungstermin vom Gericht zugestanden und ein Gerichtsvollzieher kann den Termin auch durchführen. Nun plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz den Mieterschutz noch weiter auszudehnen und die Vermieter und Eigentümer weiter zu belasten. Sicherlich, auf der einen Seite gibt es Vermieter, die ihr Eigentum bewusst vernachlässigen und Mietraum zu überteuerten Preisen und desolatem Zustand vermieten. Doch das sind wenige, die die Millionen privaten Vermieter diskreditieren. Darüber hinaus fordern Mieterorganisationen eine Verstaatlichung von Wohnraum, sagen aber nicht, wie die Verwaltung konkret erfolgen soll. Wer Erfahrungen mit staatlichen Unternehmen hat, weiß, dass der Staat es einfach nicht kann. Dabei werden Verwaltungen aufgebläht und wie in jeder staatlichen Verwaltung, dauert die Umsetzungen deutlich länger – wenn sie überhaupt erfolgt – im Vergleich zur Privatwirtschaft. Denn in einem staatlichen Betrieb erfolgt die Bezahlung der Mitarbeiter auch dann, wenn wie in diesem Fall keine Einnahmen erzielt werden würden. Nach kurzer Zeit sind solche Wohnungsunternehmen nicht mehr funktionsfähig. Aber auch eine selbst organisierte Wohnungsverwaltung von Betroffenen funktioniert nicht, weil auch in solchen Organisationen zu viel diskutiert und zu wenig gehandelt wird.
Verstaatlichung ist vom Tisch
Deshalb wird das Aus für Pläne zur Verstaatlichung von Wohnungen vom Eigenheimerverband Bayern begrüßt. Deshalb wurde Entscheidung der Bundeskoalition auf Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene per Bundesgesetz zu unterbinden, befürwortet. Hintergrund der Regelung sind Pläne der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die im vergangenen September einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt hatte und diesen im Rahmen eines Volksentscheids in den kommenden zwei Jahren durchsetzen wollte. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, solche Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig gesetzlich zu unterbinden. Zusätzlich will die Koalition mit der Gründung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG) den sozialen Wohnungsbau und serielles Bauen gezielt in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel fördern. Doch das ist, siehe oben, auch wieder ein Bundestodgeburt.
Investitionssicherheit statt Enteignungsdebatte
Allein die Debatte über eine mögliche Vergesellschaftung, so der bayrische Verband, hatte Investitionen in den Wohnungsbau beeinträchtigt und zu einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Wohnraummangels geführt. Eine Vergesellschaftung hätte eine fatale Wirkung auf die Investitionssicherheit in diesem Bereich und würde die Rahmenbedingungen weiter massiv verschlechtern. Der Beschluss wird zudem als ein Signal für eine grundsätzliche politische Neuausrichtung gedeutet. Ob mit der Regierungserklärung zu den Reformen nunmehr ein Fahrplan für die Zukunft entwickelt wurde, bleibt weiterhin fraglich. Denn bekanntermaßen sind die angekündigten Entlastungen für kleine und mittlere Einkommensbezieher immer auch mit Belastungen an anderen Stellen verbunden. Ob es damit gelingt, unser Land zu stabilisieren und in eine positive Zukunft zu führen, bleibt fraglich. Dafür ist leider weiterhin keine Linie zu erkennen.
Selbstgenutztes Wohneigentum schützen
Der Eigenheimerverband Deutschland fordert zugleich, dass selbstgenutztes Wohneigentum konsequent geschützt und gefördert wird. Schädliche Änderungen etwa beim Schonvermögen oder bei der steuerlichen Berücksichtigung im Schenkungs- oder Erbfall müssten unterbleiben. Präsident Kuhn vom Eigenheimerverband betont: „Das selbstgenutzte Wohneigentum ist der beste Schutz vor Mietpreissteigerung und die Eigenheimerquote Deutschlands ist bereits jetzt katastrophal niedrig.“