Eine Seefahrt die ist lustig. Doch neben Spaß und Erholung können immer wieder Krankheiten auftreten. Denn wo viele Menschen auf einen Fleck sich aufhalten, reicht eine Person zur Übertragung aus. Was in diesem Fall zu tun ist, hat luckx – das magazin recherchiert.
Einmal um die ganze Welt
Ob Mittelmeer, Karibik oder Südsee: Eine Kreuzfahrt führt jedes Jahr Millionen von Urlauberinnen und Urlaubern durch verschiedene Länder. Doch was passiert, wenn auf hoher See oder bei einem Landgang ein Arztbesuch notwendig wird? Deshalb sollten gesetzlich Versicherte auf bestimmte Dinge achten. Wenn sich Reisende in Europa aufhalten, kann sich auf seine gesetzliche Versicherung weitestgehend verlassen. Wer während eines Landgangs in Spanien, Italien oder Griechenland unerwartet medizinische Hilfe benötigt, ist mit seiner elektronischen Gesundheitskarte grundsätzlich gut aufgestellt. Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten gesetzlich Versicherte medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Landes. Doch aufgepasst. Je nach Land können Eigenanteile fällig werden. Wird die EHIC nicht akzeptiert, müssen Versicherte die Behandlung selbst bezahlen. Daher sollten sie sich immer eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Denn es besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten nach den im jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch des Versicherten erstattet die Versicherung die Kosten für Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, nach den deutschen Vertragssätzen, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Private Auslandsreise-Krankenversicherung
Für zusätzliche Sicherheit sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt Leistungen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen, und kann insbesondere einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland absichern.
Krank auf hoher See
Wenn Europa verlassen werden sollte und die Kreuzfahrer mehrere Tage auf dem Atlantik verbringen, hilft die Krankenkassenkarte nicht weiter. Kommt es währenddessen zu gesundheitlichen Problemen, gelten besondere Regelungen. Für Reisende besonders wichtig: Behandlungen durch den Schiffsarzt werden grundsätzlich privat berechnet. Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten erstatten, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist dabei die Flagge, unter der das Kreuzfahrtschiff fährt. Fährt es unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen möglich sein. Fährt das Schiff hingegen unter der Flagge eines Nicht-EU-Staates, ist eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht möglich.
Fernreiseziele außerhalb Europas
Außerhalb Europas und in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein gesetzlicher Leistungsanspruch. Behandlungen in der Karibik, Südamerika, Asien oder der Südsee müssen daher selbst bezahlt werden. Krankenhausaufenthalte oder medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland können schnell Kosten im hohen fünfstelligen Bereich verursachen. Besonders deshalb ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Sie kann diese Kosten abdecken und vor hohen finanziellen Belastungen schützen.
Die Welt entdecken
Wir Menschen haben ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Wer die Welt entdecken möchte, sollte sich auch darauf vorbereiten. Was wenigen bewusst ist: Eine Kreuzfahrt führt durch unterschiedliche Rechtsräume und Gesundheitssysteme. Was bei einem Landgang in Europa über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert ist, kann auf hoher See oder in fernen Häfen ganz anderen Regelungen unterliegen. Wer sich bereits vor Reisebeginn über seinen Krankenversicherungsschutz informiert und gegebenenfalls privat vorsorgt, kann seine Reise entspannter genießen.