Warm soll es schon sein

Jetzt beginnt wieder die Heizsaison. Aufgrund der hohen Energiepreise und der nur halb gefüllten Gasspeicher stellt sich die Frage, werden wird im Winter warme Füße haben? Zwar gibt es aufgrund des Gebäudemodernisierungsgesetz wieder mehr Wahlfreiheit, doch das reicht nicht aus, meint luckx – das magazin.

Heizungstausch

Jetzt noch mal schnell die gut funktionierende Heizung austauschen, ist wahrscheinlich nicht der richtige Weg, um für einen strengen Winter vorbereitet zu sein. Zwar gibt es aufgrund des Gebäudemodernisierungsgesetz wieder mehr Wahlfreiheit beim Energieträger. Doch aktuell sollten Eigentümer noch die Kommunale Wärmeplanung abwarten und welche Entscheidungen getroffen werden. Je nach Mehrheit könnte weiterhin die Gasversorgung gesichert sein. Oder der Stromleitungsausbau erfolgt. Oder die Fernwärme wird priorisiert. Ob diese Entscheidung schnell umgesetzt werden kann, bleibt fraglich. Denn damit sind sowohl auf kommunaler als auch Eigentümerseite erhebliche Investitionen erforderlich. Besonders im Ruhrgebiet, wo fast 80 Prozent des Wärmebedarfs durch Gas und Öl gedeckt, ist eine schnelle Umsetzung fraglich. Fernwärme kommt auf einen Anteil von rund 16 Prozent. Für viele Eigentümer stellt sich deshalb in den kommenden Jahren die Frage, welches Heizsystem langfristig wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Genau für diese Entscheidung hat sich die Rechtslage gerade grundlegend geändert.

Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, seine wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli. Die zentrale Änderung: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Eigentümer haben bei der Wahl ihrer Heiztechnik damit wieder mehr Spielraum – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösung oder auch Gas- und Ölheizung. Ganz ohne Vorgaben bleibt der fossile Weg allerdings nicht. Wer seit Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen stufenweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nachweisen, die sogenannte Bio-Treppe: zunächst mindestens 10 Prozent, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Anerkannt sind unter anderem Biomethan, Bioöl und Wasserstoff. Für Eigentümer entsteht damit ein zusätzliches Kosten- und Planungsrisiko: Wie sich Verfügbarkeit und Preise dieser Brennstoffe entwickeln, lässt sich heute nur schwer vorhersagen. Hinzu kommen die CO₂-Kosten, die fossiles Heizen zusätzlich belasten.

Eigenverantwortung

Die neue Freiheit verlagert die wirtschaftliche Verantwortung stärker zum Eigentümer. Die beim Einbau günstigste Lösung ist über eine Laufzeit von 20 Jahren nicht automatisch die wirtschaftlichste. Anschaffungskosten, Förderung, Brennstoff- und Strompreise, CO₂-Kosten und die Anforderungen der Bio-Treppe greifen ineinander. Eine Wärmepumpe kann bei passenden technischen Voraussetzungen niedrige Betriebskosten ermöglichen. Entscheidend sind unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die erforderlichen Vorlauftemperaturen und die vorhandenen Heizflächen. Eine Gasheizung kann dagegen bei der Anschaffung attraktiv erscheinen, trägt aber die genannten Kosten- und Preisrisiken über ihre gesamte Nutzungsdauer. In einigen Regionen kommt eine weitere Option hinzu, die die Rechnung zusätzlich verkompliziert: die Fernwärme. Das bestehende Netz wird schrittweise weiterentwickelt, doch ein Anschluss ist nicht überall kurzfristig verfügbar. Wer sich vor der Entscheidung online informiert, stößt derzeit häufig auf veraltete Angaben. Eine strukturierte Energieberatung könnte eine belastbare Grundlage schaffen, die dann zu einer Entscheidungsfindung führen kann.

Der Staat zahlt mit

So wird Energieberatung gefördert. Über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst das BAFA 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Entscheidend ist, die Förderbedingungen und die vorgeschriebene Reihenfolge von Antragstellung und Vorhabenbeginn einzuhalten. Welche Programme sich für die Förderung der Energieberatung nutzen lassen, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Wer den Heizungstausch mit weiteren Maßnahmen wie einer Dämmung oder neuen Fenstern verbinden möchte, für den kann sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders lohnen. Er strukturiert die Sanierung über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren, bringt bei bestimmten Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten und erhöht die Grenze der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Die neue Wahlfreiheit nimmt Eigentümern die Arbeit also nicht ab, sie verlagert sie nach vorn: in die Analyse vor der Entscheidung.