Selbstverständlich ist es sinnvoll, Raser Einhalt zu gebieten. Wer mit über 200 km/h über die Landstraße fliegt, ist nicht bereit, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Doch dürfen andere Verkehrsteilnehmer vor Blitzern gewarnt werden? Luckx – das magazin ging dieser Frage nach.
Blitzerwarner
Das Aufspüren von Radarkontrollen ist quasi zum Volkssport geworden. 49 Prozent der Auto- und Motorradfahrer nutzen einen Radarwarner, so das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom von 2022. Doch in vielen Ländern ist der Einsatz solcher Geräte oder Apps verboten, auch in Deutschland. So heiß es im § 23 Abs. 1c der StVO, wonach die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarngeräten in Deutschland verboten ist. Das gilt nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen im Auto. Bei Navigationsgeräten mit einer Warnfunktion vor Blitzern muss diese Funktion in den Einstellungen deaktiviert sein. Blitzer-Apps dürfen zwar auf ein Smartphone geladen, nicht aber benutzt werden. Auch der Besitz eines Warngeräts ist erlaubt, nur die Nutzung ist verboten.
Zwar darf durch Radiodurchsagen auf Radarkontrollen hingewiesen werden. Auch dürfen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Allerdings nur durch Handzeichen oder Schilder. Die Warnung per Lichthupe ist nicht zulässig, weil das Aufblenden nur zur Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden darf.
Es gibt aber auch Lücken in der Verordnung. So dürfen sich Autofahrer vor Fahrtantritt oder während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App oder auf Internetseiten über Blitzer informieren. Doch wer sich einen Zettel mit den genauen Blitzerstandorten ans Armaturenbrett klebt, befindet sich in einer Grauzone. Im Falle einer Kontrolle könnte es ein juristisches Nachspiel haben, denn Polizei und Gerichte legen solche Fälle unterschiedlich aus.
Entdeckt!
Wie Eingangs erwähnt, haben rund 50 Prozent der Auto- und Motorradfahrer eine Blitzerapp. Doch im Gegensatz dazu ist das Entdeckungsrisiko relativ gering. So stellte das Kraftfahrt-Bundesamt 2022 genau 2.430.685 Geschwindigkeitsverstöße fest, die zu Eintragungen in das Fahreignungsregister führten. Im gleichen Zeitraum wurden lediglich 2239 Autofahrer bei der Nutzung von Radar-Warngeräten erwischt. Das liege daran, dass die rechtswidrige Nutzung schwer nachzuweisen ist, weil die Geräte oft gut versteckt und nur schwer zu erkennen sind. Darüber hinaus darf die Polizei das Wageninnere nicht ohne Anfangsverdacht durchsuchen, was die Entdeckung erschwert. So ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Trotzdem sollte das keine Aufforderung zur Installation so eines Warners sein. Eher wird dazu geraten, sich an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten, auch wenn diese vielfach nicht nachzuvollziehen sind. Doch das ist ein anderes Thema.