Den Kuckuck auf die Tragfläche geklebt

Adria_Airways 24-09-19Umgangssprachlich wird die Pfändung einer Sache durch den Gerichtsvollzieher auch als „Kuckuck kleben“ bezeichnet. Diese Herkunft erklärt sich aus der Heraldik (der Wappenkunde). Darin ist der Kuckuck das Gegenstück zum stolzen Adler. So wurde der Adler im preußischen Wappen im Volk scherzhaft als Kuckuck bezeichnet. Dieser Gebrauch übertrug sich schließlich auf die bei der gerichtlichen Pfändung gebrauchten Siegelmarken, auf denen der Reichsadler abgebildet war. Wenn die Marke auf einem Gegenstand klebte, so konnte er erst verkauft oder weiter benutzt werden, wenn vorher die Schulden getilgt waren.

So erging es auch Adria Airways. Da sie sich in einem Rechtsstreit mit Flugpassagieren uneinsichtig gab, kam der Gerichtsvollzieher, um das Flugzeug zu pfänden.

Was war passiert?

Herr Georg S. hatte einen Flug von Kefalonia in Griechenland nach Graz gebucht. Dieser Flug wurde ohne Angabe von Gründen am Abflugtag den 23.09.2017 annulliert. Um seine Entschädigung von EUR 250,00 einzufordern und um zu seinem Recht zu kommen, hat Herr S. ein Fluggastrechteportal beauftragt.

Dieses Portal hat dann die ausführende Fluglinie Adria Airways mehrfach zur Zahlung aufgefordert. Da die Entschädigung trotz Mahnung nicht bezahlt wurde, brachten die beauftragten Anwälte den Fall vor Gericht. Nach dem Gerichtsurteil, welches zugunsten von Herrn S. entschieden wurde, blieb die Zahlung weiterhin aus. Daraufhin drohten die Anwälte mit der Zwangsvollsteckung, da die Ausgleichszahlung und die nunmehr entstandenen Gerichtskosten von der Fluglinie noch immer nicht überwiesen worden waren. Die Fluglinie tätigte bis zum jenem Zeitpunkt keine Zahlung.

Gezielte Verzögerungstaktiken der Airlines

Dass Airlines gerechtfertigte Ansprüche von Passagieren ignorieren, passiert leider häufig, denn mit dieser Verzögerungstaktik sparen sich Fluggesellschaften jedes Jahr Milliarden ein. Vor allem als Privatperson ist es oft schwierig, die Rechte im Alleingang gegen die Fluglinien einzufordern.

Georg S. wird seine Ausgleichszahlung mit nun mehr als 2 Jahren Verspätung durch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erhalten.

Obwohl der dargestellte Fall als Ausnahme zu sehen ist, zeigt dieser Verlauf, wie lange es oft dauern kann, bis Passagiere zu Ihrem Recht kommen.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Im äußersten Fall, wie auch in diesem, kann es bis zur Pfändung eines Flugzeugs kommen. Ungefähr bei 0,5 Prozent der Fälle ist eine Pfändung erforderlich. Eine derart lange Durchsetzung ist aber eigentlich der Ausnahmefall. Es kann hier sehr eindrucksvoll dokumentiert werden, wie langwierig und kostenintensiv die Durchsetzung eines zu Recht bestehenden Anspruchs auf Entschädigungszahlung sein kann.

Pfändung eines Flugzeugs

Der Anwalt von Georg S. erklärt, warum es letztendlich zur Pfändung des Flugzeugs gekommen ist: „Die Frist zur Zahlung an den Gerichtsvollzieher ist abgelaufen, sodass an diesem Tag der Vollzug am Ankunftsgate des Flughafen Wien-Schwechats unter Beisein des Gerichtsvollziehers, der Polizei und mir stattgefunden hat. Bei Pfändungen werden primär Bargeld, etwa durch Dutyfree- oder Spirituosenverkäufe gepfändet, wie auch sonstiges Eigentum der Airline, was sich dann aber erst unmittelbar vor Ort zeigt. Sollte nichts pfändbar sein oder es seitens der Crew Widerstände geben, hat der Gerichtsvollzieher angekündigt, dass er das gesamte Flugzeug pfänden könnte.

Übrigens: wohl nicht direkt mit dieser Pfändung verbunden ist, dass Adria Airways am 24.09.2019 den Flugbetrieb „vorübergehend“ eingestellt hat.