In vielen Städten wurde das Feuerwerk zum Jahreswechsel schon untersagt. Sei es aus Vorsicht vor Bränden weil schon vor einigen Jahren in der Altstadt Goslar ein Großfeuer ausbrach und viele Häuser durch eine Rakete vernichtet wurden oder aus dem Umweltgedanken. Trotzdem sind Silvesterraketen und -knaller für viele Menschen ein unverzichtbarer Teil des Jahreswechsels. Beim privaten Zünden von Feuerwerk ist aber dringend zur Vorsicht zu raten: es besteht höchste Verletzungs- und Brandgefahr. Grundsätzlich sind Sicherheitshinweise und Altersfreigaben auf den Verpackungen zu beachten. Für Kinder ab zwölf Jahren sind Knaller der Kategorie F1, beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, erlaubt. Pyrotechnik der Kategorie F2, Raketen und Böller, darf dagegen nur von Erwachsenen gezündet werden.
Achtung bei abgebrannten Feuerwerkskörpern
Neben Raketen, die leicht zum Querschläger werden können, stellen vor allem Batterienfeuerwerke ein Brandrisiko dar. Denn auch lange nach dem Abbrennen können sich im Feuerwerk Glutherde befinden. Generell gilt bei klassischen Raketen und Böllern der Kategorie F2 ein Sicherheitsabstand von acht Metern. Wer Feuerwerk abbrennt, sollte stets auf das Umfeld, besonders auf Kinder und Tiere, achten und nicht alkoholisiert sein. Zudem Fenster und Türen während des Feuerwerks geschlossen halten und leichtentflammbare Gegenstände rund ums Haus oder vom Balkon entfernen.
Verbote sehr kurzfristig möglich
Raketen und Böller dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz zudem in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen oder Gebäuden wie zum Beispiel Fachwerkhäusern. Die Deutsche Umwelthilfe fordert zudem aufgrund der Feinstaubbelastung ein Böllerverbot in zahlreichen Innenstädten. Unklar ist jedoch, ob Städte und Kommunen entsprechende Beschlüsse vor dem kommenden Jahreswechsel durchsetzen.
Unfälle mit Feuerwerkskörpern bilden eine traurige Begleiterscheinung zum Jahreswechsel. Schwere Verletzungen oder Schlimmeres sind meist die Folge. Auf mehr Sicherheit lässt sich jedoch bereits beim Kauf von Raketen und Silvesterfeuerwerk achten. Fachleute empfehlen, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen, beispielsweise Supermärkten, Baumärkten und Warenhäusern. Zudem ist, obwohl der Verkauf von Böllern und Raketen bereits nach Weihnachten beginnt, das Abbrennen nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt.
Nur getestetes Feuerwerk zulässig
In Deutschland müssen Feuerwerksprodukte durch ein unabhängiges Prüfinstitut getestet werden. Wer sicher ins neue Jahr feiern möchte, beachtet beim Kauf das CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer. Wichtig: Für Kinder unter 12 Jahren gibt es spezielles Kinderfeuerwerk, da für sie der Gebrauch von normalen Feuerwerkskörpern verboten ist.
Raketen nie aus der Hand zünden
Raketen und Böller sind grundsätzlich nur im Freien erlaubt und dürfen niemals aus der Hand heraus gestartet werden. Am sichersten ist es, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Autos, Gebäuden und Bäumen einzuhalten. Wenn eine Rakete nicht wie gewünscht gestartet ist, muss Vorsicht gelten. Feuerwerkskörper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden.
Generell empfiehlt es sich, während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten, damit herumfliegende Böller und Raketen nicht ins Haus oder in die Wohnung gelangen. Terrassen oder Balkone sollten vor dem Feuerwerk noch aufgeräumt und brennbares oder leicht entzündliches Material entfernt werden.