Rettung naht

Viele unser Mitbürgerinnen und Mitbürger können nicht arbeiten. Nicht weil sie nicht wollen. Sie dürfen einfach nicht. Denn ihre Betriebe sind aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen. Meist sind es Betriebe aus Branchen wie dem Einzelhandel und der Gastronomie sowie Hotelerie. Dort gehören bekanntermaßen Löhne und Gehälter nicht zu den Spitzenverdiensten. Und wenn – wie jetzt – die Betriebe keine Einnahmen erzielen, gehen meist

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leer aus. Da stellt sich dann schnell die Überlebensfrage. Denn die meisten laufenden Kosten bleiben derweil die gleichen. Das stellt viele vor die naheliegende Frage: Wovon soll ich die Miete zahlen? Immerhin geben laut Statista deutsche Haushalte gut 20 Prozent des verfügbaren Gesamteinkommens für Miete aus. Daraus ergibt sich die nächste Frage: Was machen Immobilienbesitzer, die mit genau diesen Mieteinnahmen den Kredit für die Immobilie bedienen? Und welche Fristen gelten für ausgesetzte Mieten? Luckx – das magazin hat recherchiert und versucht Antworten zu geben.

Sonderregelung

Normalerweise dürfen Vermieter Mieter fristlos vor die Tür setzen, wenn diese zwei Monate lang ihre Miete oder zumindest einen Großteil davon nicht gezahlt haben. Doch da durch die Corona-Krise vielen Mietern weniger Geld zur Verfügung steht, werden diese Kündigungsmöglichkeiten nun bis zum Sommer ausgesetzt, genau wahrscheinlich bis zum 30. Juni 2020.

Wer hat Anspruch?

Die Maßnahme dürfen sowohl private als auch gewerbliche Mieter in Anspruch nehmen, die vor dem 8. März 2020 einen Mietvertrag unterschrieben haben. Wer danach – also mitten in der Corona-Krise – noch einen Vertrag geschlossen hat, wird durch das neue Gesetz hingegen nicht geschützt. Nicht geschützt sind auch Mietschulden, die vor April aufgelaufen sind, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bereits vorher säumige Mieter auch nach Corona Schwierigkeiten mit Mietzahlungen hätten.

Vermieter, die beispielweise mit den Mieteinnahmen den Immobilienkredit abtragen, können die Zahlungen für ihren Kredit aussetzen. Die Kreditlaufzeit verlängert sich dann entsprechend um die ausgesetzten Monate zu gleichen Bedingungen.

Voraussetzungen

Wer betroffen ist, darf nun nicht wortlos die Miete einbehalten. Vielmehr muss dem Vermieter glaubhaft nachgewiesen werden, dass man die Miete aufgrund weggebrochener Einnahmen durch Covid-19 nicht mehr zahlen kann. Das kann z. B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, die den Verdienstausfall bestätigt oder aber ein Nachweis, dass man sich um staatliche Soforthilfen bemüht.

Wer seine Miete nun einbehalten darf, muss den Mietrückstand mit Zinsen später nachzahlen, sobald wieder normale Kündigungsbedingungen herrschen. Allerdings haben Mieter dann bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die Rückstände auszugleichen.

Zeitlicher Geltungsbereich

Zunächst gilt diese Regelung ab 1. April bis 30. Juni 2020. Zeigt sich, dass die Corona-Pandemie bis dahin noch nicht unter Kontrolle ist, kann die Bundesregierung die Frist ohne erneute Zustimmung des Bundestages bis 30. September 2020 verlängern. Sollte darüber hinaus eine Verlängerung notwendig sein, muss der Bundestag darüber entscheiden.

Doch wenn die Bundesregierung nun die Vermieter zur Solidarität mit mit ihren Mietern auffordert, muss den Vermietern auch geholfen werden. Denn es hilft keinem Mieter, wenn ihr Vermieter in die Insolvenz schlittert. Nicht jeder Vermieter kann den Mietausfall stemmen und nicht jeder Mieter ist per se bedürftig. Wo es Probleme gibt, muss das Gespräch gesucht werden. Und wenn Mieter krisenbedingt nicht zahlen können, muss der Staat einspringen – und zwar schnell. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass 66 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland von insgesamt 3,9 Millionen privaten Kleinvermietern angeboten werden. Sie stammen aus allen sozialen Schichten. 39 Prozent sind Rentnerhaushalte, die dringend auf Mieteinnahmen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 14 Prozent der privaten Vermieter sind Freiberufler, die häufig durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten. Und 22 Prozent der privaten Vermieter haben ein durchschnittliches Nettohaushaltseinkommen, das unterhalb des Medians der Bevölkerung liegt.