Hauptuntersuchung

Wir haben in Deutschland alles geregelt. Was für viele eine Qual ist, weil sie diese Regelungen eher als Gängelei interpretieren, dient aber im wahrsten Sinne des Wortes unser aller Sicherheit. So ist es zum Beispiel bei der Fahrzeuguntersuchung. In gewissen Abständen soll unser Auto sich einer Prüfung unterziehen. Dem Auto scheint es dabei völlig egal zu sein. Doch wir Menschen sträuben uns vielfach dagegen. Dabei hat die Hauptuntersuchung (HU) für den Umweltschutz und Sicherheit eine große Bedeutung. Aber nicht nur dafür.

Funktion und Umweltschutz

Die HU verbinden viele Fahrzeugbesitzer in erster Linie mit Sicherheitsaspekten wie beispielsweise funktionstüchtigen Bremsen oder der einwandfreien Beleuchtung. Ein wesentliches Augenmerk der Prüferinnen und Prüfer gilt jedoch auch dem Umweltschutz. Eine der insgesamt acht so genannten Hauptgruppen im Prüfkriterienkatalog für private Pkw zielt ausschließlich auf die Vermeidung von Umweltverschmutzung und Lärm ab. Aus gutem Grund: Etwa jeder zehnte bei der HU durch TÜV Rheinland festgestellte Mangel fiel im Jahr 2020 in diese Kategorie. Bei diesen Mängeln erhält das Fahrzeug in der Regel keine neue Plakette. „Mehr als 90 Prozent der Mängel beim Umweltschutz werden als erheblich gewertet. Das unterstreicht den Stellenwert des Themas bei der HU”, betont Thorsten Rechtien, Kfz-Experte von TÜV Rheinland. Die Besitzer müssen diese stattdessen beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.

Elektromagnetische Verträglichkeit als wichtiges Kriterium

Seit der Einführung der Abgasuntersuchung (AU) im Jahr 1986 wurden in Bezug auf den Umweltschutz zahlreiche Prüfanforderungen ergänzt oder angepasst. Die Hauptgründe: zunehmende Technisierung der Fahrzeuge und moderne Antriebskonzepte. Laut Rechtien kommen klassische Mängel wie Undichtigkeiten an Motor oder Getriebe immer noch vor, rund 36 Prozent fielen bei TÜV Rheinland in diese Kategorie. Doch sind weitere „neuere” Mängel hinzugekommen. An Bedeutung gewinnt beispielsweise seit den 2000er-Jahren die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). So darf kein verbautes technisches Gerät andere Geräte durch elektrische oder elektromagnetische Effekte stören. Oder aber durch andere Geräte gestört werden können. „Zugespitzt formuliert: Würden wir die EMV nicht im Blick haben, könnte ein Bauteil dafür sorgen, dass der Herzschrittmacher eines Passanten in der direkten Umgebung des Fahrzeugs aussetzt”, verdeutlicht Rechtien.

Hauptmängel

Die gesetzlich vorgeschriebene AU, seit dem Jahr 2006 offiziell als UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) bezeichnet, bleibt bei Verbrennern hinsichtlich des Umweltschutzes auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der HU. TÜV Rheinland stellte in diesem Bereich knapp 55 Prozent aller umweltrelevanten Mängel fest und trug somit einen Teil zum Umweltschutz bei. Schließlich erhöht beispielsweise ein defekter Rußpartikelfilter den Feinstaubausstoß und belastet die Umwelt und die Gesundheit der Mitmenschen. Dies zu verhindern ist und bleibt neben der allgemeinen Verkehrssicherheit das wesentliche Ziel der HU.