Das Rascheln der Blätter

Ach, wie ist es schön, den Vögeln ihrem Gesang zu lauschen oder dem Rascheln der Blätter zuzuhören. Doch manch einer kann schon am frühen Morgen dem Vogelgezwitscher überhaupt nicht abgewinnen, weil seine Nachtruhe gestört wird. Wenn dann noch kurze Zeit später die Frösche im Gartenteich des Nachbarn ihr Konzert anstimmen, ist die Nachtruhe vorbei. Luckx – das magazin ging den Geräuschen nach.

Lärm

Nun kann den oben genannten Tieren nicht unbedingt der Vorwurf des ruhestörenden Lärm nachgewiesen werden. Obwohl auch hier beim Gartenteich des Nachbarn schon manch heftiger Streit entbrannt ist. Doch bereits bei Geräuschen ab 65 dB(A) kommt es zu gesundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungszuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Wer meint, sich an Lärm gewöhnt zu haben und deshalb „immun“ zu sein, irrt. Unbewusst wirkt er auf Körper und Psyche. Wer häufig in Bereichen hoher Schallpegel arbeitet, schädigt sein Gehör schwer und dauerhaft. Einmalige starke Lärmeinwirkungen können zu einem Knalltrauma führen.

Allen voran gilt es, den Lärm zu mindern. Beim Kauf von Geräten und Maschinen hilft ein Blick auf die Emissionswerte in den Herstellerangaben. So bietet der Handel zum Beispiel lärmarme Kreissägeblätter an. Kann der Geräuschpegel nicht unter 80 dB(A) gemindert werden, haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten persönlichen Gehörschutz bereitzustellen. Dieser ist ab 85 dB(A) verpflichtend zu tragen.

Vor Lärm schützen

Die Auswahl an Gehörschutz ist vielfältig. Hier lohnt es sich, in der Produktinformation des Herstellers nach dem Dämmwert zu suchen. Kapselgehörschutz, aktiver Gehörschutz, Stöpsel oder Otoplastiken haben ganz unterschiedliche Dämmwerte und Tragekomfort.

Im ersten Schritt ist es jedoch unerlässlich, die zu erwartende Lärmbelastung – zum Beispiel durch Maschinen – zu ermitteln. Im zweiten Schritt muss der Dämmwert des Gehörschutzes laut Herstellerangaben ermittelt werden, um dann den geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen zu können.

So kann beispielsweise eine verkaufsfertige Motorsägen-Schutzkombination – bestehend aus Schutzhelm, Gesichtsschutz (Visier) und Gehörschutz – für lange Tageseinsatzzeiten von mehreren Stunden mit der Motorsäge einen ausreichenden Schutz bieten, aber bei gleichzeitigem Einsatz eines Buschholzhackers nicht ausreichen. Ziel ist es, mit geeignetem Gehörschutz die Lärmbelastung pro Tag auf einen Wert von weniger als 85 dB(A) zu bringen.