Geblitzt

Vielleicht haben wir alle es schon einmal erlebt, als Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Das bedeutet nicht unbedingt, die zulässig Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Manchmal könne auch eine Geschwindigkeit unter dem normal zulässigen Tempo zu hoch sein. Etwa bei besonderen Wetterbedingungen wie Schnee, Eis, Starkregen oder Nebel. Was das Unfallgeschehen mit der Geschwindigkeitskontrolle zu tun hat, hat luckx – das magazin recherchiert.

Unfalltote

Fast jeder dritte Verkehrstote in Deutschland kommt bei einem Unfall im Zusammenhang mit zu hoher Geschwindigkeit ums Leben. 2019 wurden fast 1.000 Menschen bei sogenannten Geschwindigkeitsunfällen getötet. Von einem Geschwindigkeitsunfall wird demnach gesprochen, wenn die Polizei mindestens einem der in den Unfall verwickelten Fahrern ein „nicht angepasstes“ Tempo vorwirft. Über 53.000 wurden verletzt, davon fast 14.000 schwer. Weitere häufige Unfallursachen sind die falsche Straßenbenutzung, Überholen oder Alkoholeinfluss.

Doch ob die überhöhte Geschwindigkeit tatsächlich die Hauptursache bei einem Unfall ist, lässt sich schwer feststellen. Denn erst ein im Nachhinein erstelltes Gutachten bringt Klarheit. So bleibt nur die Verkehrsüberwachung als Präventivmaßnahme. Doch dabei kommt es immer wieder zu Unregelmäßigkeit. Wer geblitzt wird, kann in manchen Fällen um ein Bußgeld herumkommen. Das gilt zum Beispiel, wenn das Gerät nicht genau misst oder dies zumindest nicht garantiert werden kann. Das Amtsgericht Landstuhl hat nun festgestellt, dass die Messungen eines bestimmten Gerätes nicht zuverlässig sind. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.

Falschmessung

Konkret geht es um das Messgerät Leivtec XV3. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts liegt bei Messungen mit diesem Gerät kein auf einer Standardisierung gründender hinreichender Tatverdacht vor (Beschluss vom 17.03.2021, AZ: 2 OWi 4211 Js 2050/21). Das bedeutet: Blitzerfotos von diesem Gerät beweisen nicht sicher, ob jemand zu schnell gefahren ist. Der Messgerätehersteller hat selbst darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen. Die Mehrzahl der durchgeführten Messungen dürfte zwar wahrscheinlich korrekt sein. Unter bestimmten Bedingungen seien aber Messfehler denkbar.

Wenn ein Gerät falsch misst oder dies zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, darf natürlich niemand auf Grundlage dieses Ergebnisses zu einem Bußgeld verurteilt werden“, erklärt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Wie das Gericht weiter erklärte, müsste unter diesen Umständen ein Sachverständiger den Messwert ermitteln. Die Kosten dafür stünden allerdings in keinem Verhältnis zu der Geldbuße. Zudem sei über den Messvorgang an sich zu wenig bekannt. Möglich sei allenfalls eine Plausibilitätsprüfung. Ob das Messergebnis richtig ist, könne damit aber nicht bestätigt werden. Das AG Landstuhl hat das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Doch so ein Ergebnis hilft weder den betroffenen Autofahrern noch den Unfallopfern. So kann nur an die Verkehrsüberwachung appelliert werden, dort gezielt zu überwachen, wo tatsächliche Unfallschwerpunkte bestehen und nicht dort, wo gut Geld kassiert werden kann, weil unsachgemäß Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden. Das fördert auch mehr Verständnis für Verkehrsbeschränkungen jeglicher Art. Denn alles andere wird als Abzocke angesehen.