Aufpassen bei Hochwasserschäden

Viele Gegenden in Deutschland sind von Unwetterereignissen betroffen. Sei es durch Starkregen, Erdrutsch, Überschwemmungen oder Flut. Dabei wurden viele Mitmenschen mit erheblichen Sachschäden betroffen. Vielfach kamen Menschen ums Leben und mussten von ihren Angehörigen betrauert werden. Keine Entschädigung der Welt lässt dies ersetzen. Wie im Falle von Sachschäden umzugehen, ist hat luckx – das magazin recherchiert.

Schaden melden

Ob voll gelaufener Keller oder beschädigte Gebäude und Hausrat: Die Schäden sind der Versicherung zu melden. Doch um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden.

So lohnt sich zuerst ein Blick auf die Versicherungs-Policen, soweit diese überhaupt noch auffindbar sind. Wenn ja, so sollten die Die Betroffenen nachlesen, ob diese Schäden in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben. Falls ja, bezahlt die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn es darum geht, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung, Haushaltsgeräten und Kleidung sind hingegen Sache der Hausratversicherung – sofern die Betroffenen auch hier einen Schutz gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben.

Keller nicht einfach auspumpen

Um unnötigen Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet ist, darf er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. „Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr”, raten Sachverständige den Betroffenen. Sie können allerdings damit beginnen, die Sachen aus dem Keller zu räumen und zu trocknen.

Sobald der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung gegen weitere Naturgefahren braucht hierfür einen Kostenvoranschlag. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.

Für die Versicherung ist es zudem wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. So sollten alle Schäden fotografiert werden – auch Gegenstände, die nur noch für die Mülltonne taugen. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher.

Außerdem:

Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb sollte ein Fachmann sie überprüfen – bevor die Geräte wieder benutzt werden.

Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.

Alle Lebensmittel entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt waren. Denn mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.

Vorsicht bei Handwerkertrupps, die ihre Dienste an der Haustür anbieten. Sie arbeiten meist zu überhöhten Preisen. Angebote sollten immer mit anderen Fachbetrieben verglichen werden.