Es ist schon ein verlockendes Angebot: Zum neuen Elektrogerät gibt es für wenig Geld gleich eine Versicherung dazu. Doch ist so etwas überhaupt erforderlich und nützlich? Luckx – das magazin ging diesen Fragen nach.
Findige Geschäftsidee
Nun ist es immer sinnvoll, sich gegen mögliche Schäden abzusichern. Für viele Dinge des Lebens ist dies nicht nur sinnvoll, sondern auch gefordert. Sei es für eine Immobilie, die gegen Feuer, Sturm und Wasserschäden zu versichern ist; sei es für ein Auto, das bei Schäden, die anderen zugefügt werden, Versicherungen erforderlich sind. Doch sollten sich Verbraucher nicht leichtfertig und uninformiert im Elektromarkt auf den Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte einlassen. Denn die sind oftmals nicht bedarfsgerecht, sondern wahre Kostenfresser.
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) weißt daraufhin, dass für viele Verbraucherinnen und Verbraucher so eine Versicherung sinnvoll erscheint. Solche Versicherungen für Elektrogeräte sind aus Verbraucherschutzsicht keine vorteilhafte Angelegenheit. Eher sind sie eine findige Geschäftsideen, um den Versicherern und Elektrohändlern Zusatzeinnahmen zu bescheren.
Denn oftmals sind Versicherungen für Elektrogeräte verpackt als eine ‚Garantieverlängerung‘ oder als ‚Plusschutz‘. So werden diese Versicherungsverträge wird sprachlich geschickt verschleiert und wenn es dann zur Leistung kommen soll, greifen auf einmal viele Ausschlusskriterien. Diese Verträge für Elektrogeräte sind oftmals so konzipiert, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, wann sie unter welchen Voraussetzungen welche Leistung von der Versicherung bekommen. Die Gründe dafür liegen in den oftmals sehr eingeschränkten Versicherungsfalldefinitionen, hohen Selbstbeteiligungen oder der Tatsache, dass man nur ein ‚gleichwertiges‘, also gebrauchtes Ersatzgerät erhält.
Einfacher Diebstahl nicht versichert
Ebenfalls meist nicht versichert ist der häufig vorkommende einfache Diebstahl. So fehlt der Diebstahlschutz in den meisten Verträgen komplett. Wer ihn möchte, muss meist einen zusätzlichen Betrag in Kauf nehmen. Manche Versicherer zahlen dann aber nur, wenn beispielsweise das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft des Besitzer gegeben ist. Sprich: Wird das Smartphone während eines kurzen Sprungs ins Freibadbecken gestohlen, bestünde kein Versicherungsschutz. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.
Möchte man dennoch unbedingt eine Versicherung für sein teures Smartphone oder seinen neuen Laptop abschließen, sollte man sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bis ins kleinste Detail ansehen. Hier verstecken sich oftmals die absurdesten Ausschlüsse. Hinsichtlich ihrer Absicherungsbedarfe und einem Vergleich der erhältlichen Versicherungsprodukte sollten Verbraucher sich außerdem fachkundig beraten lassen (wozu die Verkäufer in den Fachmärkten nicht verpflichtet sind).
Geräteversicherung ist Zeitwertversicherung
Eine Elektronikversicherung ist eine wichtige Versicherung für größere Anlagen und Geräte wie Solar- bzw. Photovoltaikanlagen. Bei kleineren Geräten wie Notebooks oder Smartphones sieht das anders aus. So bieten die zahlreichen Leistungsausschlüsse und die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie regelmäßig keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal nur der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.