Vorbereitet abheben

Nach den Sommerferien ist vor den Herbstferien. Nur noch wenige Wochen trennen Urlauber von der geplanten Reise in die Sonne. Da die Herbstferien meist sehr kurz sind, werden Flugreisen bevorzugt. Was bei Flugreisen mit Kindern zu beachten ist, hat luckx – das magazin zusammengestellt.

Kinder und Flugreisen

Wenn es zum ersten Mal mit Kindern in die Luft geht, kann eine Flugreise zur Herausforderung werden. Vor allem, wenn die Kinder noch klein sind. Daher kann eine gute Vorbereitung und Planung die Nerven aller schonen – auch die der mitreisenden Passagiere. Bereits bei Buchung der Reise sollten Reisepässe oder Personalausweise geprüft werden. Sind alle Papiere noch gültig? Sollten Dokumente bereits abgelaufen sein, darf man in viele Länder der Europäischen Union (EU) trotzdem noch ein Jahr nach Ablauf einreisen. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erfahren Urlauber, wo welche Regelung gilt. Allerdings könnten Airlines Passagieren mit abgelaufenen Papieren einen Strich durch die Rechnung machen und sie nicht transportieren. Aber auch auf die Schnelle gibt es diverse Möglichkeiten, zu neuen Ausweispapieren zu kommen.

Gültige Ausweise erforderlich

Kinder benötigen für Flugreisen innerhalb des Schengen-Raumes, wozu aktuell 27 Länder in Europa gehören, einen gültigen Personalausweis. Der kann direkt nach der Geburt beantragt werden und ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres jeweils sechs Jahre lang gültig. Auch ein biometrischer Reisepass ist zulässig, er kann ebenfalls ab der Geburt beantragt werden und hat die gleiche Gültigkeit wie der Personalausweis. Eine weitere Möglichkeit der Legitimierung ist ein Kinderreisepass. Doch aufgepasst: Kinderreisepässe sind immer nur ein Jahr gültig sind und müssen bei Ablauf im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes verlängert werden. Das geht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Außerdem erkennen manche Länder – wie zum Beispiel die USA – den Kinderreisepass nicht für die Einreise an. Übrigens: Seit 2006 benötigen Kinder ihre eigenen Ausweisdokumente. Ein Eintrag in den Reisepass der Eltern und auch das weiße Faltblatt als Ersatz-Kinderpass sind nicht mehr zulässig.

Weitere Dokumente

Weitere wichtige Dokumente, die für den Nachwuchs mitgenommen werden sollten, sind der Impfausweis und eventuell eine Kopie der Geburtsurkunde. Sind für die Einreise Visum oder elektronische Einreisegenehmigung erforderlich, sind für die Beantragung einige Wochen Zeit einzuplanen.

Wer mit Kindern reist, sollte – bei aller Liebe zu Spontanität und Sich-treiben-lassen – sämtliche Flüge, Unterkünfte und andere Reisearrangements im Voraus buchen, um vor Ort keine bösen Überraschungen zu erleben. Um den Stress für Kinder zu minimieren, ist bereits auf dem Weg zum Flughafen genügend Zeit für Zwischenstopps und Ruhe- sowie Tobepausen einzuplanen. Auch der Schlaf- und Essensplan des Nachwuchses sollte vor allem bei Destinationen bedacht werden, wo es zum Jetlag durch Zeitverschiebung kommen kann. Womöglich kann man die Flüge so planen, dass sie mit den normalen Schlafgewohnheiten der Kids übereinstimmen.

Babys und Kleinkinder

Jede Airline hat in puncto Kinderwagen usw. ihre eigenen Vorschriften und Regeln. Je nach Größe und Gewicht müssen selbst faltbare Kinderwagen und Buggys oft im Frachtraum mitfliegen. Das heißt, sie müssen wie das übrige Gepäck vor dem Flug aufgegeben werden, unter Umständen sogar mit einem Aufpreis. In diesem Fall ist der Gepäckanhänger gut aufzubewahren. Falls Kinderwagen oder Buggy beim Transport beschädigt werden oder gar nicht erst ankommen, ist ein Erstattungsanspruch an die Airline einfacher durchzusetzen. Unbedingt hilfreich ist dafür auch ein Kaufbeleg mit dem Anschaffungspreis des Kindergefährts.

Für Babys und Kleinkinder gilt die 100-Milliliter-Grenze für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für Babynahrung und Medikamente nicht. Babybrei, Säfte oder Milch dürfen in der Menge mitgeführt werden, wie es für die Dauer des Fluges nötig ist. Bei Medikamenten – und zwar nicht nur denen für Kinder – sollte eine entsprechende ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Einnahme mitgeführt werden.

Viele Fluggesellschaften verteilen Malsachen oder Spielzeug an ihre kleinen Fluggäste. Aber je nach Alter und Flugdauer sollten Eltern grundsätzlich für Unterhaltung an Bord sorgen: Spiele, Bücher, Spielzeug oder elektronische Geräte können Kinder eine gute Weile beschäftigen. Auch Snacks und Getränke kann den Nachwuchs bei Laune halten – ungesunder Naschkram ist hier ausnahmsweise erlaubt.

Alleinreisende Kinder

Hier haben Airlines unterschiedliche Bestimmungen, ab wann ein Kind alleine mitfliegen darf. In der Regel liegt das Alter zwischen 12 und 16 Jahren. Sind allein reisende Kinder jünger, bieten viele Fluggesellschaften aber einen kostenpflichtigen Betreuungsservice über die gesamte Flugdauer bis hin zur Übergabe am Zielflughafen an. Je nachdem, wohin es geht, benötigen Kinder eine Reisevollmacht, wenn kein Erziehungsberechtigter mitreist. Das Auswärtige Amt gibt Tipps, welche Angaben die Einverständniserklärung für Minderjährige enthalten sollte.

Keine gute Idee: Schule schwänzen und Ferien verlängern

Wie häufiger an Flughäfen geschehen, erwischt die Polizei jedes Jahr Familien, die sich außerhalb der offiziellen Schulferien auf Reisen machen. Je nach Destination können so einige hundert Euro gespart werden. Doch Schuleschwänzen ist kein Kavaliersdelikt und kann mit hohen Strafen geahndet werden. Schulen dürfen nur in individuell begründeten Ausnahmefällen ein ärztliches Attest einfordern, auch wenn viele Schulen aufgrund der hohen Schüler-Fehlzahlen vor und nach den Ferien eine Attestpflicht eingeführt haben.