Wer den Schaden hat – muss ihn melden

Versicherungen spielen immer gern mit der Angst von uns Menschen. Solch Sprachgebrauch wie „es könnte, es würde und vieles mehr“ dient dazu, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Doch wenn es dann zum Schaden kommt, wird sich gern auf Formalien zurückgezogen. Was zu tun ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Versicherung

Wer einen Schaden hat oder bei anderen einen verursacht, ist froh, wenn er mit einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen abgesichert ist. Vor allem eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss, aber auch eine Hausratversicherung kann für viele sinnvoll sein. Damit die Versicherung den Schaden im Ernstfall reguliert, gibt es bei der Schadensmeldung jedoch einiges zu beachten.

Haftpflichtversicherung

Wer beim Abendessen mit Freunden ein Glas Rotwein umschüttet und dadurch den wertvollen Designerteppich ruiniert, muss unter Umständen für die Reinigungskosten oder einen Ersatz aufkommen. Das kann richtig ins Geld gehen. Hat der Unglücksrabe eine Haftpflichtversicherung, ist er aus dem Schneider: Diese kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten auf. Ein weiterer Vorteil ist, dass unbegründete Ansprüche abgewiesen werden– notfalls auf dem Rechtsweg.

Hausratversicherung

Beim Braten mit heißem Öl reicht manchmal ein kurzer Augenblick, um in der Küche ein Feuer zu entfachen. Neue Küchengeräte oder -schränke sind aber teuer. So lässt sich mit einer Hausratversicherung das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl absichern. Über zusätzliche Bausteine lässt sich bei vielen Anbietern der Schutz beispielsweise mit einer extra Glas- oder Fahrradversicherung erweitern.

Schadensmeldung

Im Schadensfall gilt es, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. So legen manche Anbieter in den Versicherungsbedingungen konkrete Fristen fest. Deshalb ist es empfehlenswert, die Versicherung innerhalb einer Woche zu informieren. Dabei sollte die Schadensmeldung möglichst detailliert und vollständig ausgefüllt werden. Auf keinen Fall fehlen darf eine ausführliche Schilderung des Falls sowie des Schadens – am besten mit Fotos. Bei Haftpflichtschäden sind zudem die persönlichen Daten des Geschädigten sowie mögliche Zeugenaussagen anzugeben. Ein Blick in den eigenen Versicherungsvertrag zeigt dann auch, welche Leistungen eingeschlossen sind. Sind zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen miteingeschlossen und wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Dabei sollten Versicherte die Schadensmeldung sowie Rückfragen immer wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherungsbetrug kann eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Neuwert

Hat die Versicherung den Schaden überprüft und reguliert ihn, zahlt sie entweder den Zeit- oder den Neuwert. Der Neuwert ist der Betrag, den ein Gegenstand mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften zum jetzigen Zeitpunkt kostet. Das kann mehr oder weniger sein, als die Anschaffung gekostet hat. Die Hausratversicherung zahlt den auch als Wiederbeschaffungswert bezeichneten Betrag, sollte eine Reparatur nicht möglich oder sehr teuer sein. Beispiel gefällig? Hat ein Leitungswasserschaden beispielsweise den alten Röhrenfernseher zerstört, würde die Versicherung die Summe zahlen, die ein einfacher Flachbildfernseher gleicher Größe kostet.

Zeitwert

Beim Zeitwert handelt es sich um den Betrag, den der beschädigte Gegenstand zum Schadenzeitpunkt noch wert ist. Er setzt sich aus dem Neuwert minus Alter und Abnutzung zusammen und wird von den meisten Haftpflichtversicherungen im Schadensfall erstattet. Dabei müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrachten. Denn laut Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Geschädigte nach einem Schaden nicht schlechter gestellt sein als davor. Das bedeutet: Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Betroffene den Wert ersetzt, den er vor dem Schaden tatsächlich noch hatte. So kann bei elektronischen Gegenständen der Wertverlust sehr hoch sein. Daher kann es unter Umständen sein, dass Geschädigte weniger bekommen, als sie beim Kauf gezahlt haben. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Anbieter legen beispielsweise bestimmte Prozentsätze fest, die je nach Alter vom Neupreis abgezogen werden.