So manche sichere Geldanlage entpuppte sich als Betrug. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend über die Möglichkeiten zu informieren. Luckx – das magazin möchte mit einigen Beiträgen dazu beitragen. Hier geht’s zum ersten Teil. Weitere Teile folgen.
Crowdinvest
Wer ein Investment als Teil der Crowd trotz der hohen Risiken in Erwägung zieh, muss sich zunächst bei einer oder mehreren Plattformen wie Exporo, Genocrowd usw. anmelden. Danach erfolgt automatisch eine Info über mögliche neue Immobilienprojekte per Mail. Egal ob es um eine Wohnanlage, ein Bürohaus, ein Pflegeheim oder Einzelhandelszentrum geht, potenzieller Anleger können sich für ein bestimmtes Projekt vormerken lassen und erhalten dann von den Plattformen eine Nachricht, an welchem Tag und zu welcher Stunde die sogenannte Zeichnung online erfolgen kann. Damit ist es nicht getan. Zur angegebenen Zeit müssen Investoren auch Zeit haben, sich zu kümmern und zum Beispiel mittags um 12 Uhr am PC zu sitzen, um die Höhe ihres Einsatzes anzumelden. Vor zwei, drei Jahren hieß das noch, dass Sie nicht unbedingt zum Zug gekommen wären. Die Projekte wurden nicht selten binnen weniger Minuten oder in wenigen Stunden unters Volk gebracht, weil die Nachfrage größer war als das Angebot. Das hat sich geändert: Die Anleger sind vorsichtiger geworden, haben mit Tagesgeld und Festgeld eine gute Alternative, um Zinsen von zumindest drei Prozent und mehr zu bekommen. Die Internetplattformen müssen deshalb mehr dafür tun, um genug Anleger mit ausreichend Kapital für ein Projekt zu finden. Heute müssen Anbieter Werbebriefe verschicken, in denen Kunden gefragt werden, ob sie nicht den Erlös aus einem früheren Investment in ein neues Investment stecken wollten. Außerdem buhlen die Plattformen mehr um ihre Kunden und Kundinnen mit Gratifikationen wie zum Beispiel „150 Euro Investmentbonus“ (Exporo) oder „bis zu 100 EUR Cash-Booster“ für Neuinvestoren (DagobertInvest) oder mit einem Zinsbonus von bis zu 2,0 Prozentpunkten für Frühzeichner (Genocrowd). Trotzdem kann es nun bei vielen der neuen Projekte mehrere Wochen dauern, bis das gewünschte Kapital eingesammelt wird, sofern das überhaupt gelingt.
Verzinsung bei Crowdinvesting
Vor drei, vier Jahren gab es für Crowdinvesting-Immobilienprojekte noch Zinsen von meist vier bis fünf Prozent, in der damaligen Niedrigzinsphase ein attraktives Angebot. Jetzt liegen die Zinsen oft bei sieben bis neun Prozent. In der Spitze gibt es sogar 15 Prozent. Eine goldene Regel besagt aber: Je höher die versprochenen Zinsen, desto höher das Risiko. Die goldene Regel „Je höher die in Aussicht gestellte Rendite, desto höher das Risiko“ gilt natürlich auch bei der Schwarmfinanzierung. Es besteht immer das Risiko eines Totalausfalls, das heißt, die Anleger sehen ihre Einlage nicht wieder. Dieses Risiko hängt mit der Finanzierungsform zusammen. Anleger werden bislang überwiegend über sogenannte Nachrangdarlehen an der Finanzierung der Immobilie beteiligt. Sollte also der Projektanbieter insolvent werden, wird vorrangig die Gläubigerbank aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung bedient. Andere Gläubiger wie Kleinanleger gehen schlimmstenfalls leer aus. Im Insolvenzverfahren ist dann für die Forderungen der Crowd oft nichts mehr oder nur noch wenig da. Und das dürfen die Anbieter auch nicht verschweigen. Bei Exporo zum Beispiel steht auf der Homepage unter „Risikohinweis“: Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekten seien „mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des angelegten Geldes“. Solche Anlagen seien nicht durch die EU-Einlagensicherungssysteme geschützt. Und weiter: „Sie erhalten möglicherweise keine Rendite aus Ihrer Anlage (…). Sie werden die Anlageinstrumente möglicherweise nicht jederzeit verkaufen können. Selbst wenn Sie sie verkaufen können, können Sie doch Verluste erleiden.“
Risikominimierung
Anleger sollten deshalb darauf achten, ob sie sogenannte „qualifiziert nachrangig ausgestaltete Darlehen” zur Verfügung stellen, auch dies findet sich in den Risikohinweisen. Dabei tragen die Darlehensgeber, also die Anleger, ein höheres Risiko als reguläre Fremdkapitalgeber. Der Grund: Wegen der eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion des Nachrangkapitals trifft den Darlehensgeber ein unternehmerisches Verlustrisiko. Trotzdem erhält der Darlehensgeber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte. Und nicht nur das: Sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Nachrangdarlehensvertrag – das gilt besonders für die Ansprüche auf Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehens – lassen sich gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde oder wenn in dieser Phase bereits ein Insolvenzgrund vorliegt. Im Fachjargon ist hier von der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre (Zahlungsvorbehalt) die Rede. Das bedeutet in der Praxis: Die Ansprüche wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Darlehensnehmers nicht behoben wird. Unterm Strich kann diese Haftungsregelung ebenso zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Wird fortgesetzt.