Vermietung an Verwandte

Heute eine passende oder günstige Mietwohnung zu finden, ist besonders schwer. Und so manchen trifft es dann zur Unzeit, wenn die Kündigung des Zuhauses herein flattert. Was tun, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt? Luckx – das magazin ging dieser Frage nach.

Kündigung wegen Eigenbedarfs

So mancher Mieter sieht sich in einer aussichtslosen Position, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ihn betrifft. Dies ist nicht nur ein komplexes, sondern auch ein emotionales Thema. Denn immerhin ist die eigene Wohnung ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit, die auf dem Spiel steht. Daher sollten Vermieter und Mieter diesen Schritt sorgfältig prüfen. Eine gut durchdachte und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. In Deutschland ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich erlaubt; jedoch sind strikte rechtliche Vorgaben zu beachten. Gemäß Paragraf 573 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, wenn er die Räume für sich selbst, seine Familienangehörigen oder bestimmte nahestehende Personen benötigt. Allerdings sind hier klare Einschränkungen zu beachten. Der Vermieter muss nachweisen können, dass der Eigenbedarf tatsächlich besteht und dem Mieter alternativen Wohnraum anbieten, sofern vorhanden.

Ein aktueller Fall kann bei der Betrachtung weiterhelfen. Darin geht es um eine Wohnung, die zwangsversteigert werden musste. Es handelte sich um eine vermietete Wohnung, die ein Ehepaar für ihren Sohn ersteigert hatte. Als die Ersteher dem Mieter anschließend eine Kündigung aussprachen, weigerte sich dieser auszuziehen. Er hatte nämlich mit seinem alten Vermieter eine Vereinbarung getroffen, wonach eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ausgeschlossen war. Der Fall landete schließlich sogar vor dem Bundesgerichtshof (Az.: VIII-ZR-7620). Am Ende musste der Mieter allerdings ausziehen. Mit dem Erstehen der Wohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung hatte das Ehepaar ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 57 a Zwangsversteigerungsrecht, was jegliche mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen, die es vorher gab, aufhebt.

Kündigungsfrist bei Eigenbedarf

Wer wegen Eigenbedarf kündigt, muss als Vermieter die Kündigung frühzeitig und schriftlich aussprechen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, kann aber in bestimmten Fällen verlängert sein. Die formelle Korrektheit der Kündigung ist von essentieller Bedeutung, da andernfalls ihre Wirksamkeit in Frage gestellt werden kann. Wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unzulässig ist, zum Beispiel, wenn der Vermieter vorgibt, die Wohnung für sich selbst zu benötigen, jedoch in Wirklichkeit nur einen Vorwand für die Kündigung sucht. In solchen Situationen kann der Mieter der Kündigung widersprechen und die Gründe für die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Auch die Interessen des Mieters müssen berücksichtigt werden, insbesondere, wenn es sich um einen langjährigen Mieter handelt oder besondere Härtefälle vorliegen. Wenn beispielsweise der Mieter schwer erkrankt ist oder besondere soziale Bindungen zu seiner aktuellen Wohnung hat, kann dies dazu führen, dass die Interessen des Mieters höher bewertet werden als der Eigenbedarf des Vermieters.

In einigen Bundesländern gibt es zudem spezielle Regelungen, die die Kündigung wegen Eigenbedarfs weiter einschränken. Hier ist es ratsam, sich über die regionalen Bestimmungen genau zu informieren.