Unser digitaler Alltag

Auch wenn sich viele bewusst für eine digitale Abstinenz von den Social-Media-Plattform wie YouTube und anderen entscheiden, so können sie zur Zielscheibe von Hass-Meldungen werden. Wie sich das einschränken oder gar verhindern lässt, versucht luckx – das magazin herauszufinden.

Beleidigungen

Auch wenn aktuell von einigen Netzwerkanbietern Verschleierungen der Hetzer versucht werden, so gilt in Deutschland weiterhin die aktuelle Gesetzeslage. Danach sind Anbieter verpflichtet ist, die Identität eines anonymen Nutzers preiszugeben, der eine andere Person beleidigt. In dem konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer eine Frau in einem YouTube-Video als „dunklen Parasit“ bezeichnet, was als strafbare Beleidigung eingestuft wurde. Die betroffene Frau forderte daraufhin die Herausgabe des Namens und der Adresse des Verfassers. Mit Erfolg: YouTube musste trotz Weigerung Auskunft erteilen. Es reicht aus, dass eine Beleidigung vorliegt, die im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als rechtswidrig eingestuft wird. Eine besonders schwere Rechtsverletzung muss nicht nachgewiesen werden (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 W 61/22 Wx).

Neue Betrugsmasche

Aktuell macht eine immer häufiger auftretende Betrugsmasche die Runde, bei der Kriminelle nach einer Buchung über Plattformen wie Booking.com versuchen, an die Bankdaten der Kunden zu gelangen. Kurz nach der Buchung erhalten die Opfer E-Mails von vermeintlichen Unterkünften, die sie zur Eingabe ihrer Kreditkartendaten auf einer fremden, aber täuschend echt aussehenden Seite auffordern. Oft wird zusätzlich eine WhatsApp-Nachricht mit dem Namen des Hotels und weiteren vertraulichen Daten versendet. Die Täter nutzen dabei Phishing-Mails, um Zugang zu den Konten der Unterkunftspartner zu erhalten, wodurch sie an sensible Informationen der Kunden kommen. Deshalb ist anzuraten, die Zahlung direkt über die Plattform abzuwickeln und bei Erhalt solcher Nachrichten immer die URL der verlinkten Seite zu überprüfen. Auch ein direkter Kontakt mit der Unterkunft oder der Buchungsplattform kann helfen, verdächtige Nachrichten zu entlarven. Wer auf einen Betrug hereingefallen ist, sollte sofort seine Bank kontaktieren, die Kreditkarte sperren lassen und Anzeige erstatten.

Falsche Preisangaben im Internet

Was täglich bei vielen Discounter passiert, das Ware im Regal ausgezeichnet niedriger ausgezeichnet und an der Kasse höher abgebucht wird, passiert natürlich auch im Internet. Wenn ein Unternehmen auf Google Shopping ein Produkt zu einem falschen Preis anbietet, haftet es für die fehlerhafte Preisangabe. Selbst dann, wenn der Fehler möglicherweise von der Online-Plattform verursacht wurde. In einem konkreten Fall wurde eine Herrenarmbanduhr auf Google Shopping für knapp 400 Euro angeboten – ein äußerst niedriger Preis, den das Unternehmen nie festgelegt hatte und der für das Produkt auch nicht zutraf. Zwar konnte die genaue Ursache des Preisfehlers nicht abschließend geklärt werden, aber der Käufer konnte sich über dieses Schnäppchen freuen. Denn die Richter hielten den Uhrenanbieter für haftbar, zumal er die fehlerhafte Anzeige durch eine einfache Änderung in seinem eigenen System hätte korrigieren können (Oberlandesgericht Hamm, Az. I-4 U 87/24).