Freie Fahrt für freie Bürger?

Im Schengen-Raum sollte es eigentlich keine Grenzkontrollen geben. Schön wär´s! Schon seit Jahren werden EU-Reisende an der ungarischen Grenze wie zu besten DDR-Zeiten gefilzt mit stundenlangen Wartezeiten. Dabei geht es nicht nur um das Aufspüren von Flüchtlingen oder die Suche nach verbotenen Einfuhrartikeln. Was bei Urlaubsmitbringsel zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Haben Sie etwas zu verzollen?

Eigentlich sollten wir innerhalb der Europäischen Union (EU) ohne Zollformalitäten reisen, weil der Warenverkehr weitgehend frei ist. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sieht das jedoch anders aus. Auch aus manchen direkten Nachbarstaaten darf nicht alles uneingeschränkt eingeführt werden. Außer für den Eigenbedarf. So dürfen für die private Nutzung privat Reisende Waren – auch Genussmittel – mitbringen. Nicht erlaubt ist etwas für andere Personen mitzuführen, egal, ob als Geschenk oder zum Verkauf. Da der Nachweis oft schwierig ist, gibt es Mengenrichtwerte. Ab einer bestimmten Menge wird vermutet, dass kein Eigenbedarf vorliegt. Die genauen Grenzen für verbrauchsteuerpflichtige Waren findet man auf der Website des Zolls. So dürfen zum Beispiel bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen (Rum, Whisky etc.) oder zehn Kilogramm Kaffee mitgeführt werden.

Strengere Regeln und geringere Mengen bei Nicht-EU-Staaten

Auch hier dürfen Urlauber und Privatleute Waren für den Eigenbedarf mitbringen. Geschenke für andere sind ebenfalls erlaubt. Die Güter müssen sich aber im Reisegepäck befinden. Werden Mitbringsel per Post nach Hause geschickt, gelten strengere Vorschriften wie bei Kuriersendungen. Die zulässigen Reisefreimengen sind deutlich niedriger als in der EU: zum Beispiel 200 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen. Wird die Freimenge überschritten oder ist sie nicht für den Eigenbedarf, fallen Einfuhrabgaben an. Diese richten sich nach Menge und Wert. Daher ist es wichtig Kaufbelege aufzubewahren. Ohne Beleg darf der Zoll den Wert schätzen. Die Anmeldung erfolgt mündlich an der Zollstelle oder – bei Landstraßen, Küstenseeverkehr oder der Bahn – auch bei der Bundespolizei. Den voraussichtlichen Betrag kann man mit dem Online-Abgabenrechner des Zolls ermitteln. Bei einem Warenwert bis 700 Euro und unter bestimmten Bedingungen ist eine pauschalierte, oft günstigere Abgabe möglich.

Genehmigungspflichtige oder verbotene Waren und Ausnahmen

Unabhängig von Freimengen gibt es Waren, die genehmigungspflichtig oder verboten sind. Dazu zählen etwa Pyrotechnik, Arzneimittel, Drogen, Waffen sowie Pflanzen, Tiere oder Teile geschützter Arten. Auch Bargeldsummen ab 10.000 Euro muss in der Regel angemeldet werden. Nicht alle Grenzübertritte fallen unter die gleichen Regeln. Lkw-Fahrer oder Grenzpendler haben oft geringere Freimengen. Zudem gibt es geografische Besonderheiten: Helgoland, Grönland, die Faröer Inseln oder die Kanaren gehören nicht uneingeschränkt zum Zoll- oder Umsatzsteuergebiet der EU. Vorsicht ist bei Rückreisen durch Drittstaaten wie die Schweiz angeraten. Hier gelten eigene Vorschriften und Belege sind oft unverzichtbar. Deshalb sollte sich jeder vor der Reise genau über die aktuellen Ein- und Ausfuhrbestimmungen informieren. Das Zollamt berät Privatpersonen telefonisch unter 0228 303 26020 oder per E-Mail an info.privat@zoll.de.