Endlich schnellere Überweisung

Banken und Sparkassen haben sich immer gern Zeit gelassen, wenn es um den Geldtransfer geht. Während des „Transport“ von einem zum anderen Konto konnten schon einige Tage vergehen. Was sich ändert, hat luckx – das magazin recherchiert.

Geldtransfer

Auf diesem Transportweg speicherten die Banken das Geld auf ihrem Transferkonto und häuften damit wahre Schätze an. Diese konnten dann mit guten Zinserträgen verliehen werden, ohne dafür Zinsen an Kunden zu begleichen. Das System funktionierte ausgezeichnet. Denn je mehr Transfer und je länger das dauert, desto höher war der Zinsertrag. Doch die Zinsen sprudeln nicht mehr reichlich. Also wurde an der Gebührenschraube gedreht. Nun gibt es aber eine Gesetzesänderung. Seit dem 9. Januar 2025 müssen Geldinstitute im SEPA-Raum bereits den Empfang von Echtzeit-Überweisungen ermöglichen. Ab dem 9. Oktober 2025 kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu. Solche Überweisungen müssen nicht kostenlos sein, dürfen aber nicht mehr kosten als herkömmliche SEPA-Überweisungen. Bisher verlangten viele Banken dafür teils hohe Zusatzkosten. Neben Komfort, Schnelligkeit und mehr Sicherheit birgt das neue Verfahren aber auch Risiken.

Mehr Komfort bei Zahlungen

Echtzeitüberweisungen können für Verbraucherinnen und Verbraucher vorteilhaft sein – auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Innerhalb von 10 Sekunden wird das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Man weiß also sofort, ob die Transaktion ausgeführt wurde oder nicht. Echtzeitüberweisungen stehen 365 Tage im Jahr zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Online-Händler sehen den Zahlungseingang sofort und können die Ware schneller versenden. Dringende Rechnungen lassen sich auch am Wochenende oder Feiertag fristgemäß begleichen. Einkäufe auf Reisen sind einfacher, wenn kein Bargeld zur Hand ist. Gemeinsame Ausgaben, etwa beim Restaurantbesuch, lassen sich sofort untereinander ausgleichen.

Stimmen Kontonummer und Name überein?

Zudem schreibt die Verordnung ab 9. Oktober wieder einen verpflichtenden Abgleich von IBAN und Empfängernamen vor. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem des Kontoinhabers des angegebenen Empfängerkontos abgeglichen. Das gilt sowohl für Echtzeit- als auch für normale SEPA-Überweisungen – egal ob per Online-Banking, am Schalter oder am Selbstbedienungsterminal. Kein IBAN-Namensabgleich erfolgt bei Belegen, die in den Überweisungskasten eingeworfen werden. Banken müssen Abweichungen anzeigen, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu erschweren.

Das System arbeitet wie eine Ampel – hoffentlich nicht so, wie die letzte Bundesregierung.

Wenn Grün angezeigt wird, stimmen angegebener Empfängername und Kontoinhaber des Empfängerkontos überein. Wenn es zu Abweichung kommt, schaltet die Ampel auf Gelb. Das betrifft kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler; der tatsächliche Kontoinhaber wird angezeigt. Bei Rot geht sozusagen eine Lampe an; also keine Übereinstimmung und die Überweisung wird vorerst gestoppt. Bei „Gelb“ und „Rot“ können Kundinnen und Kunden die Überweisung durch erneute Bestätigung (ggf. nach Korrektur) freigeben. Die Bank muss jedoch auf die haftungsrechtlichen Risiken hinweisen.

Wo die Empfängerüberprüfung gilt – und wo nicht

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen – bei Überweisungen in Euro den Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber durchführen. Das gilt sowohl für Echtzeit- als auch für normale SEPA-Überweisungen. Zahlungen innerhalb des EWR in anderen Währungen werden jedoch erst ab dem 9. Juli 2027 überprüft. Aufgepasst werden muss bei Überweisungen nach Großbritannien und die Schweiz. Diese beiden Länder haben sich bislang nicht zur Einführung der Empfängerüberprüfung verpflichtet. Überweisungen dorthin bleiben daher ohne Namensabgleich – und damit riskanter.

Überweisung ist raus

Der Nachteil dieser gesetzlichen Änderung: Einmal bestätigt, lässt sich eine Echtzeitüberweisung praktisch nicht mehr stoppen. Auch bei klassischen SEPA-Überweisungen ist eine Rückholung schwierig – bei Instant Payment aber nahezu ausgeschlossen. Dies könnten sich Betrüger zu Nutze machen. Das verdeutlicht auch ein Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Oktober 2024: Läuft der Zahlungsvorgang nach außen hin korrekt ab, sind Banken nicht verpflichtet, eine vom Kunden selbst autorisierte Echtzeitüberweisung zu erstatten – selbst wenn diese durch einen Betrug veranlasst wurde. „Dank der verpflichtenden Empfängerüberprüfung sind Verbraucher zwar etwas besser vor bestimmten Betrugsmaschen geschützt. Andere wiederum, wie beispielsweise Kontobetrug durch Spoofing oder durch Identitätsdiebstahl in fremdem Namen eröffnete Empfängerkonten, werden dadurch nicht verhindert. Und so praktisch Echtzeitüberweisungen auch sind, bergen sie aufgrund der Unmittelbarkeit der Zahlungsfreigabe auch neue Risiken. Kunden sollten nur darauf zurückgreifen, wenn ihnen der Zahlungsempfänger eindeutig bekannt ist und Warnhinweise der Bank nicht ignorieren“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland.

Schutz vor Betrugsrisiken

Die Betrugsmaschen werden immer ausgeklügelter. Gerade die Einführung neuer Regeln wird oft ausgenutzt, um Bankkunden hinters Licht zu führen. Hier gilt es also, besonders wachsam zu sein. Deshalb sollten Verbraucher folgende Verhaltensregeln beachten:

Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten.

Empfängernamen und IBAN sorgfältig prüfen – auch bei bekannten Kontakten.

Warnhinweise der Bank beachten und Abweichungen ernst nehmen.

Für Echtzeitüberweisungen kann ein Höchstbetrag festgelegt werden.

Vorsicht bei unerwarteten Anrufen, E-Mails oder Nachrichten, die zur Preisgabe von Daten oder schnellen Handlungen auffordern. Niemals TAN, PIN oder Passwörter weitergeben.

Immer über die offizielle Webseite oder App der Bank einloggen, keine Links aus unbekannten Quellen nutzen.

Kontobewegungen regelmäßig prüfen und bei Auffälligkeiten sofort die Bank informieren.

Ach ja, Kunden müssen diesen neuen Regelung nicht zustimmen. Denn gesetzliche Änderungen benötigen keine Zustimmung. Banken nutzen aber die Gelegenheit, um gleich noch einmal tiefer in die Kundentasche zu greifen und die Gebühren anzuheben.