Feuerwerk

Mit dem Feuerwerk am Silvesterabend und Neujahrsmorgen soll das alte Jahr verabschiedet und das Neue begrüßt werden. Doch so manches andere Ereignis ist auch damit verbunden. So werden wieder viele Verletzungen durch Feuerwerkskörper passieren, wie luckx – das magazin schon vorausschaut.

Verletzungen und Sachschäden

Ob nicht zugelassene Feuerwerkskörper oder ungeschickte Handhabung: Es entstehen leider jedes Jahr zum Jahreswechsel Unfälle, Personenschäden, Brände und Dergleichen. Die Notaufnahmen werden wieder gut gefüllt sein. Es bleibt die Hoffnung, dass doch einige sich der Verletzungen und Schäden aus den vergangenen Jahren rechtzeitig erinnern. Doch auch Autobesitzer werden am Neujahrsmorgen verärgert sein, wenn ihr Auto wurde Opfer von Silvester-Böllern oder -raketen wurde. Zwar verursacht legales Feuerwerk bei richtiger Anwendung praktisch keine Schäden. Anders sieht das bei so genannten Polen-Krachern aus. Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto nur in der Garage. So sollten Autofahrer vorsorglich gegen Silvesterschäden handeln. Wenn möglich, sollte man nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel Knallerei zu rechnen ist. Da empfiehlt es sich, einige Tage vor dem Jahreswechsel bei einem abendlichen Spaziergang in der Umgebung nach geeigneten Parkmöglichkeiten Ausschau zu halten. Doch insbesondere zur Jahreswende wird trotz dem Reiseverhalten der Bundesbürger der Parkraum nicht üppig sein.

Schutzmöglichkeiten

So weist der TÜV daraufhin, dass Bäume Schutz vor Ungemach am Neujahrstag bieten. Denn deren Äste bremsen herunterfallenden Reste von Feuerwerkskörpern. Wenn solche Bruchstücke oder ausgebrannte Raketen auf ein Auto fallen, sind erfahrungsgemäß keine größeren Beschädigungen zu befürchten. Auch dass das Auto Feuer fängt, ist im Grunde ausgeschlossen. Werden Kracher und anderes Feuerwerk jedoch aus kurzer Entfernung auf ein Auto oder in das Innere des Pkw geworfen, können größere Schäden an Lack, Scheiben oder Inneneinrichtung entstehen. So hinterlässt eine Feuerwerk-Landestelle auf dem Lack oft eine schwarz-braune Verfärbung. Dieses sind in erster Linie Schmauchspuren, die sich meist mit einer Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen lassen. Keinesfalls sollte der Autofahrer es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwinden Silvesterspuren trotz Polierens nicht, ist ein Autolackierer gefragt.

Cabriofahrer sollten zur Knaller-Zeit besonders aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Stoffverdeck durch glimmende Raketenreste nämlich in aller Regel nicht. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie eben Cabrios lassen sich mit einer Schutzhülle – Car-Cover oder Folien-Garage – sichern.

Schadenverursacher feststellen

Auf frischer Tat ertappt, haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden. Seine Privathaftpflichtversicherung muss die Reparaturkosten begleichen, aber nur dann, wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wird das mitternächtliche Malheur erst im nächsten Tageslicht entdeckt, kann erfahrungsgemäß der Übeltäter nicht mehr ermittelt werden und der Schaden ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. So sollte unbedingt bei einem unbekannten Täter der angerichtete Schaden der Versicherung und der Polizei gemeldet werden. Ein wenig kompliziert ist die Rechtslage, wenn Kinder mit Böllern gespielt und Schäden angerichtet haben. Ein Kind unter sieben Jahren haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die es anrichtet. Wenn jedoch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wird der Schaden von der Privathaftpflicht beglichen. Das Versäumnis freilich muss nachgewiesen werden.