Wer sich auf das mediale Beschimpfen von Deutsche Behörden verlassen möchte, liegt zum Glück daneben. Auch bei der Finanzverwaltung sind Datenverarbeitung und KI eingezogen. So werden die Steuererklärung meist ohne einen Sachbearbeiter geprüft, wie luckx – das magazin recherchierte.
Online-Abgabe
Es gibt wahrscheinlich nur sehr wenige Bundesbürger, die bisher nicht über den Online-Dienst ELSTER ihre Steuererklärung erledigten. Wobei sicherlich eine Verwechslung mit dem gleichnamigen Vogel gemeint ist. Für die meisten Steuerbürger ist die Online-Abgabe auch schnell erledigt: Programm aufrufen, vorherige Steuererklärung als Grundlage auswählen, einige Daten ergänzen – das war es fast. Denn die übermittelten Daten vom Arbeitgeber, Sozialversicherung usw. werden direkt aus dem System übernommen. Doch müssen Steuerbürger nicht am 1. Januar ihre Erklärungen abgeben. Zeit bleibt bis zum 31. Juli. Doch wie immer im Leben kommt alles schneller als gedacht. Darüber hinaus liegt der Abgabetermin ausgerechnet in der deutschen Hauptreisezeit. Nur wer sich durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, kann sich mit der Steuererklärung bis zum 30. April 2027 Zeit lassen.
Deutscher Hochleistungssport
Nicht wenige Steuerzahler werden allerdings auch in ihre neue Erklärung falsche, unvollständige oder bewusst fehlerhafte Angaben hineinschmuggeln, um ein paar Hundert oder vielleicht auch einige Tausend Euro Steuern im Jahr zu sparen – frei nach dem Motto: Wird schon nicht auffallen. Solche kleinen oder großen Steuerbetrügereien mögen eine Weile durchgehen. Wer aber vermutet, ihm wird keiner auf die Schliche kommen, unterliegt womöglich einem fatalen Irrtum. Die Steuerverwaltung und ihre Finanzbeamten und Finanzbeamtinnen könnten Steuerhinterzieher über viele Wege enttarnen.
Unplausible Angaben
Alle reden von künstlicher Intelligenz. In den Finanzämtern wird seit Jahren bereits damit gearbeitet. Am Anfang sortiert ein elektronisches System schon mal vor: Die Einkommensteuer-Erklärungen werden „gestreamt“, sie durchlaufen ein sogenanntes Risikomanagementsystem. Danach werden für ungefähr 20 Prozent der Erklärungen die Steuerbescheide mittlerweile automatisch erstellt, ohne dass ein Bearbeiter im Spiel ist. Bei den übrigen Erklärungen steht die Ampel auf Rot. Hier schauen die Finanzbeamten noch einmal drauf und gehen, wie vom System vorgegeben, bestimmten Prüfhinweisen nach, etwa zu den Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer oder zur doppelten Haushaltsführung. So sollten Steuerbürger aufpassen, die Software und die Finanzbeamten „für dumm zu verkaufen“. Die Ämter seien zwar unterbesetzt, die Staatsdiener hätten für die einzelnen Steuererklärungen nur sehr wenig Zeit. So sollten unplausible Beträge in der Erklärung keinen Platz finden. Denn das erzeugt Aufmerksamkeit. Dabei hilft das Risikosystem. So etwa bei der Zahl der Fahrten zum Arbeitsplatz Urlaubstage unberücksichtigt bleiben. Oder wenn ein Steuerzahler, der nie einen Cent gespendet hat, auf einmal ohne Belege hohe Spenden angibt. Unplausible Angaben erregten erst die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden.
Schummeln kostet
Wer sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, dem droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen sieht das Gesetz (§ 370 Abgabenordnung) bei minder schweren Fällen vor. Die Strafe richtet sich dabei nach dem Hinterziehungsbetrag – und den persönlichen Verhältnissen des Täters. In schweren Fällen droht Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren, in besonders gravierenden Fällen sogar von bis zu zehn Jahren. Besonders schwer ist ein Fall dann, wenn ein Täter mehrfach Steuern hinterzieht oder es um sehr hohe Beträge geht. Zu den Strafen hinzu kommen in der Regel noch erhebliche Nachzahlungen von Steuern, Zinsen und Strafzuschlägen.
Sozialabgaben, Krankengeld und andere Leistungen
Wer angestellt ist und deshalb Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt, ist für sein Finanzamt ein gläserner Mensch. Was an Sozialbeiträgen vom Gehalt abgezogen wird, wird automatisch den Finanzbehörden elektronisch übermittelt. So fallen überhöhte Angaben oder vermeintliche Tippfehler, die die Steuerlast über Vorsorgeaufwendungen mindern sollen, sofort auf. Auch über sogenannte Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, weiß das Finanzamt bescheid. Solche Leistungen sind zwar an sich steuerfrei. Durch sie wird aber der Steuersatz auf das Arbeitseinkommen erhöht, und das kann dazu führen, dass das Finanzamt einen Steuernachschlag fordert. Fachleute sprechen vom „Progressionsvorbehalt“. Wer solche Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Fehlen die Steuererklärungen, werden sie angemahnt, den Steuerpflichtigen droht ein Verspätungszuschlag.
Renteneinkünfte
Auch bei ihren Renten sollten Steuerpflichtige in den Steuerformularen nichts Falsches angeben. Egal ob es um die gesetzliche Rente geht, um die Riester-Rente oder Auszahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken oder privaten Rentenversicherungen – im Finanzamt ist bekannt, wie viel Geld aufs Konto fließt. Auch hier werden die Daten elektronisch übermittelt. Wird fortgesetzt.