Es wird Zeit für eine neue Ferienregelung. Es kann nicht sein, dass die norddeutschen Länder weiterhin benachteiligt. Denn sie haben in den 1960-er und 1970-er Jahren den Süden der Republik aus dem Missmanagement geholt und die Länder zu Reichtum geführt, weiß luckx – das magazin.
Feriengestaltung
Nun gehört die Kultusministerkonferenz nicht unbedingt zu den Glanzlichtern der deutschen Demokratie. Immer noch werden die norddeutschen Schüler benachteiligt. Es wird Zeit, dass es zu einer Vereinheitlichung des Lernangebotes kommt und die Ferienregelung gerechter erfolgt. Es lässt sich beispielsweise überhaupt nicht nachvollziehen, warum es eine Vielzahl eines und des selben Schulbuches in Deutschland für jedes Bundesland gibt. Das macht die Bücher unnötig teuer, nur weil „ein Satz oder ein Bild geändert wurde“. Auch die Ferienregelung ist nun in ein Rotationsverfahren zu überführen, die alle Bundesländer einschließt. Die bisherige Regelung verstößt eindeutig gegen die Gleichbehandlung.
Genauso wie die Ferienregelung einen Rechtsanspruch erfüllen sollte, wird zum 1. August 2026 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule eingeführt. So werden wie in diesem Jahr rund 800.000 Kinder die Schule beginnen. Je nach Bundesland und dem Ende der Sommerferien drücken einige ABC-Schützen bereits die Schulbank, während andere künftige Erstklässler den großen Tag ihrer Einschulung noch vor sich haben. Für viele Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur täglichen Herausforderung. Besonders in der Grundschulzeit sind sie oft auf eine zuverlässige Nachmittagsbetreuung angewiesen. Doch was passiert, wenn kein Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) verfügbar ist? Und wie sieht der gesetzliche Anspruch künftig aus?
Rechtsanspruch
Der Anspruch beginnt für die Erstklässler des Schuljahres 2026/27 und wird schrittweise bis 2029 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt können Eltern rechtlich verlangen, dass ihr Kind an mindestens fünf Tagen in der Woche ganztägig, d. h. in der Regel bis 16 Uhr, betreut wird. Dieser Anspruch umfasst sowohl schulische Angebote als auch außerschulische Betreuung, wie sie häufig durch die OGS bereitgestellt wird. Aktuell besteht in den meisten Bundesländern kein genereller Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS. Sie ist meist ein freiwilliges Angebot, das stark von der jeweiligen kommunalen Ausstattung und den vorhandenen Ressourcen abhängt. In der Praxis bedeutet das: Gibt es mehr Nachfrage als Plätze, haben Eltern leider oft das Nachsehen. Eine rechtliche Handhabe gibt es derzeit in den meisten Fällen nicht.
Was tun bei Ablehnung?
Zunächst ist die Ablehnung des OGS-Platzes genau zu prüfen: Wurde sie schriftlich erteilt? Mit welcher Begründung? In manchen Kommunen gibt es bestimmte Auswahlkriterien wie Berufstätigkeit beider Elternteile oder alleinerziehend. Dann lohnt es sich unter Umständen, Widerspruch einzulegen, weil individuelle Härten vorliegen, die eine rechtliche Prüfung rechtfertigen können. Zudem können Eltern prüfen, ob alternative Betreuungsangebote bestehen, etwa durch freie Träger oder Betreuungsvereine. Diese sind oft weniger bekannt, können aber eine wertvolle Unterstützung bieten. In Ausnahmefällen, z. B. wenn Eltern durch das Fehlen eines Betreuungsplatzes ihre Erwerbstätigkeit nachweislich nicht mehr ausüben können, kann unter Umständen ein sozialrechtlicher Anspruch auf Hilfe zur Betreuung bestehen. Dieser wird über das Jugendamt geprüft. Auch hier gilt: Der Einzelfall entscheidet. Wer sich benachteiligt fühlt, sollte rechtlichen Rat einholen. Allerdings sind gerichtliche Auseinandersetzungen langwierig und keine Garantie auf schnelle Hilfe.
Zwar ist das Gesetz beschlossen, doch in vielen Kommunen fehlt es schlicht an Räumen, Personal und manchmal auch Konzepten, um den zusätzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Es besteht also die Gefahr, dass es 2026 zwar einen Anspruch auf dem Papier gibt, die praktische Umsetzung aber hakt. Eltern sollten sich also frühzeitig informieren, wie der Ausbau in ihrer Region vorangeht, und bei Bedarf aktiv nachfragen. Es ist sicherlich sinnvoll, sich frühzeitig über Fristen und Anmeldeverfahren zu informieren. Die Anmeldung erfolgt meistens online und es werden einige Unterlagen als Nachweis für den Betreuungsbedarf benötigt, die unter Umständen etwas Vorlauf benötigen. So z. B. die Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis. Falls ein Platz abgelehnt wird, sollte man aber nicht einfach aufgeben, sondern gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Regionale Unterschiede
Leider ist Bildung weiterhin Ländersache (siehe oben) und entsprechend unterschiedlich sind die Konzepte und Ausstattungen der Offenen Ganztagsschulen. Während in manchen Bundesländern ein großer Teil der Grundschulen OGS-Plätze anbietet, sind andere noch im Aufbau. Auch die Qualität und der Umfang der Betreuung, beispielsweise ob ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenhilfe oder Freizeitangebote enthalten sind, können stark schwanken.