Ferienwohnung vermieten

Alles neu macht der Januar. Wie vielfach zu Jahresbeginn ändert sich auch 2026 so einiges. So gilt eine neue EU-Regelung für Ferienwohnungsvermieter. So müssen Anbieter ihre Ferienwohnungen registrieren lassen, wie luckx – das magazin recherchierte.

Registrierung erforderlich

Noch ist es nicht soweit. Doch ab Mai 2026 gilt eine EU-weite Registrierungspflicht für Ferienunterkünfte. Künftig müssen Anbieter ihre Objekte offiziell registrieren und eine Registrierungsnummer in jedem Online-Inserat angeben. Die Maßnahme richtet sich gegen illegale Vermietungen und soll die Transparenz auf Plattformen verbessern. Durch die neuen Vorgaben werden schwarze Schafe, die bislang ohne Genehmigungen oder unter falschen Angaben vermieten, zunehmend vom Markt gedrängt. Gleichzeitig stärkt die Verordnung diejenigen, die ihre Unterkünfte rechtskonform betreiben: Legale Anbieter können ihre Position im Markt festigen und auf lange Sicht sogar deutlich profitieren. Auch wenn sich der Aufwand für Gastgeber erhöht, birgt die neue Regelung auch Vorteile: Wer sich gut vorbereitet, kann von mehr Marktüberblick und klaren Wettbewerbsbedingungen profitieren.

Einheitliche Regeln in der Ferienvermietung

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (KV-BVO) gilt bereits seit Mai 2024. Ihr Ziel: Alle Kurzzeitvermietungen innerhalb der EU sollen digital erfasst werden. Damit sollen Mietaktivitäten transparenter, politische Entscheidungen fundierter und Wettbewerbsverzerrungen reduziert werden. Gerade weil bislang nur Schätzwerte vorlagen, begrüßt der Deutsche Ferienhausverband die Initiative. Sie könnte ein wichtiges Fundament für zukünftige Marktanalysen und Planungen schaffen. Auch die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten könnte dadurch deutlich verbessert werden. Durch eine einheitliche Datenerhebung wird es zudem leichter, saisonale Auslastungen, Nachfrageentwicklungen und regionale Unterschiede präzise zu analysieren.

Vermieterpflicht

Kern der Verordnung ist die Pflicht zur Registrierung: Anbieter müssen Angaben wie Adresse, Unterkunftsart, Anzahl der Betten oder Eigentumsstatus übermitteln. Für jede Unterkunft wird eine individuelle Registrierungsnummer erstellt, die fortan im Online-Inserat erscheinen muss. Fehlt diese Nummer, droht ab Mai 2026 der Ausschluss von Buchungsplattformen. Diese wiederum müssen umfangreiche Daten – darunter Buchungszeiträume, Preise und Belegungen – monatlich an eine nationale Behörde melden. In Deutschland wird das die Bundesnetzagentur übernehmen. Hinzu kommt, dass Anbieter künftig stärker in die Pflicht genommen werden, regelmäßig ihre Angaben zu aktualisieren. So soll verhindert werden, dass veraltete Informationen im System verbleiben und die Datenqualität leidet.

Verantwortung auch für Plattformen und Kommunen

Neben Gastgebern sind auch Plattformen wie Airbnb, FeWo-direkt oder Booking betroffen. Sie müssen nicht nur Informationen bereitstellen, sondern auch stichprobenhafte Kontrollen durchführen. Falsche oder nicht registrierte Inserate müssen entfernt werden. Darüber hinaus könnten Plattformen verpflichtet werden, technische Schnittstellen zu schaffen, über die die Behörden automatisiert auf relevante Daten zugreifen können. Kommunen wiederum sind angehalten, ein digitales, nicht genehmigungspflichtiges Registrierungssystem anzubieten. Verpflichtend ist das bislang nur für Orte mit einer Zweckentfremdungssatzung wie Berlin. Andernorts bleibt die Einführung freiwillig. Sollte sich jedoch zeigen, dass viele Kommunen untätig bleiben, könnten weitere gesetzliche Nachjustierungen folgen.

Einheitlichkeit

So sinnvoll die Ziele der Verordnung sind, so kompliziert könnte deren Umsetzung werden. Denn jede Kommune kann eigene Prozesse etablieren. Für Gastgeber mit mehreren Unterkünften in verschiedenen Regionen bedeutet das: unterschiedliche Vorschriften, unterschiedliche Plattformanforderungen. So warnt der Deutsche Ferienhausverband vor einem Flickenteppich und plädiert für ein bundesweit einheitliches System. Bestehende, bewährte Verfahren aus größeren Kommunen könnten dafür als Grundlage dienen. Einheitlichkeit würde nicht nur die Umsetzung erleichtern, sondern auch die Akzeptanz unter Gastgebern erhöhen. Die bisherigen Erfahrungen aus Städten mit Zweckentfremdungssatzungen zeigen zudem, dass klar definierte Abläufe den Verwaltungsaufwand erheblich senken können.

Handeln gefordert

Um nicht von plötzlichen Anforderungen überrollt zu werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Gastgeber sollten ihre Kommune kontaktieren und den aktuellen Stand zur Registrierung erfragen. Gleichzeitig bietet es sich an, alle erforderlichen Daten strukturiert in einer Datei zu sammeln. Wer zu den legalen, professionellen Vermietern gehört, kann jetzt sogar einen entscheidenden Vorteil erzielen: Durch eine rechtzeitige Nutzungsänderung und vollständige Registrierung sichert man sich eine langfristige Rechtssicherheit, während nicht genehmigte Anbieter vom Markt verschwinden. Trotz aller Bedenken bietet die Verordnung auch einen echten Mehrwert: Mit ihrer Hilfe lassen sich verlässliche Zahlen für politische Entscheidungen gewinnen. Gäste profitieren von mehr Sicherheit, Anbieter von fairen Marktbedingungen. Gerade diejenigen, die ihre Angebote bislang gewissenhaft betreiben, könnten sich auf lange Sicht einen Wettbewerbsvorteil verschaffen – denn Professionalität wird in Zukunft noch stärker gefragt sein. Darüber hinaus trägt die neue Regelung dazu bei, das Vertrauen in digitale Buchungsplattformen zu stärken. Langfristig könnte dies zu einer stabileren und nachhaltigeren Entwicklung der gesamten Branche beitragen.