Die Corona-Pandemie beschäftigt uns so stark, das viele andere wichtige Dinge in Vergessenheit geraten. Wir alle hoffen, dass möglichst bald ein Impfstoff gegen diesen weltweit grassierenden Virus gefunden wird und alle wieder ihren gewohnten Rhythmus finden. Denn das brauchen wir Menschen. Auch, wenn wir es nicht zugeben wollen. Wir lieben unsere Gewohnheiten und möchten möglichst keine oder nur geringe Veränderungen.
Nun wissen wir alle nicht, ob es möglicherweise weitere Virus-Pandemien in den nächsten Jahren geben wird. Aber eines werden wir hoffentlich gelernt haben: vorbeugende Maßnahmen müssen rechtzeitig getroffen werden, damit es bei einem möglichen nächsten Ausbruch weniger Einschränkungen gibt.
Masernvirus
Das haben wir auch bei den Masern gehofft. Seit dem 10. Jahrhundert verfolgt uns dieser Virus. Ausschlaggebend für seine Verbreitung war die Entstehung größerer Städte. Weltweit hat er für viele tausende Opfer gesorgt. Im 20. Jahrhundert bestand dann die Hoffnung, dass dieser hauptsächlich bei Kindern auftretende Virus eingedämmt sein könnte. Denn seit 1963 gibt es einen überall erhältlichen Impfstoff. Doch durch unsere weltweiten Urlaubsreisen und Migrationsbewegungen werden die Masernviren wieder stark verbreitet.
So hat die Bundesregierung wieder eine Impfpflicht erlassen. Was Eltern und Erziehungsberechtigte beachten müssen und für wen die Impfpflicht noch gilt, hat luckx – das magazin einmal zusammengestellt.
Impfpflicht
Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es sieht u.a. vor, dass Eltern nachweisen müssen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen erhalten hat, bevor es in eine Kita oder Schule aufgenommen wird. Eltern sollten nicht vergessen, dass die Fristen für den Nachweis des Masernschutzes weiter gelten.
Deutschland hinkt beim Masernschutz im europäischen Vergleich hinterher: Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) betrug die Impfquote bei Schulanfängern 2017 92,1 Prozent – bezogen auf die zweite Impfung, die für einen ausreichenden Masernschutz notwendig ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt eine Ausrottung der Masern an. Dafür müssen 95% der Bevölkerung vollständig geimpft sein. Impflücken in einzelnen Ländern könnten auch andere Länder gefährden. Und in der Tat kam es in der Vergangenheit immer wieder zu regionalen Masern-Ausbrüchen in Deutschland. Deswegen wurde in Deutschland erstmals eine Impfpflicht für Masern eingeführt. Wer sich nicht an die Masernimpfpflicht hält, dem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen.
Was ist zu beachten?
Wenn Kinder in Kitas und Schulen betreut werden, gilt theoretisch auch das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder, die zum Inkrafttreten des neuen Impfschutzgesetzes am 1. März 2020 bereits in einer Kita oder Schule betreut wurden, den Nachweis über die Masernimpfung spätestens bis zum 31. Juli 2021 vorlegen müssen. Es bleibt also noch etwas Zeit.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die noch einen Betreuungsplatz suchen, deren Kinder also noch nicht betreut werden oder zur Schule gehen, brauchen einen Impfnachweis, um aufgenommen werden zu können. Konkret heißt das: Alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernimpfung oder ein ärztliches Zeugnis über eine Masernimmunität nachweisen. Von der Regel ausgenommen sind Kinder, bei denen eine Impfung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht möglich ist.
Betrifft das auch Erwachsene?
Das Masernschutzgesetz betrifft neben Kindern insbesondere Menschen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Dazu gehören u.a. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Arztpraxen oder Unterkünfte für Asylbewerber. Das neue Gesetz besagt: Wer keinen Nachweis vorlegt, darf in diesen Einrichtungen auch nicht tätig werden. Wer zum Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes bereits in einer solchen Einrichtung tätig war, muss den Nachweis wie bei den Kindern bis spätestens 31. Juli 2021 erbringen. Unabhängig vom Masernschutzgesetz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, eine Impfung gegen Masern, sofern sie bisher nicht geimpft sind, sie als Kind nur einmal geimpft wurden oder unklar ist, ob sie schon geimpft wurden.