Bahn frei

Meist geht es alles gut. Doch immer wieder kommt es – gerade in einem Mietshaus – zu Unstimmigkeiten beim Schneeräumen. Denn wie immer im Leben, schneit es nicht kontinuierlich den ganzen Winter über, sonder nur an einzelnen Tagen. Wer dann für das Schneeräumen zu sorgen hat, muss mit murren und knurren ran. Wohl dem Vermieter, der dafür einen professionellen Schneeräumdienst organisiert hat.

Es schneit

In manchen Regionen ist es jetzt schon weiß, in anderen sollen Schnee und Eis in den kommenden Tagen einkehren. Doch wer zahlt, wenn jemand auf einem ungeräumten Bürgersteig ausrutscht und sich verletzt? Welche Versicherung übernimmt Schneeschäden an geparkten Autos?

Schneeräumen – das machen die wenigsten gern, schließlich geht es raus ins kalte nasse Winterwetter. Doch wer nicht schippt und streut, für den kann es teuer werden, wenn sich jemand aufgrund der Glätte verletzt. Glücklich sind dann die, die eine Privathaftpflichtversicherung ihr Eigen nennen – ohnehin eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn der Schutz übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn ein Dritter zu Schaden kommt – zum Beispiel für Therapie oder Verdienstausfälle. Den Gehweg von Schnee und Glätte zu befreien, ist Pflicht jedes Hauseigentürmers. Bewohnt er die Immobilie nicht selbst, sondern hat sie vermietet, kann diese Pflicht auf den Mieter übertragen werden – meist steht das im Mietvertrag. Verletzt sich ein Fußgänger trotz tadellos geräumtem Gehweg, kann übrigens eine private Unfallversicherung einspringen, wenn sich der Verletzte auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von dieser befunden hat.

Winterreifen: Pflicht oder Kür?

Schnee und Eis machen vor allem Autofahrern zu schaffen. Achtung, wer bei winterlichen Verhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat und dann einen Unfall verursacht, der bekommt unter Umständen Probleme mit seinem Versicherungsschutz. Denn: In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“, eine Nichtbeachtung gilt als grob fahrlässig. Zwar verzichten einige Versicherungsgesellschaften in ihrer Kaskoversicherung weitestgehend auf den Einwand der grobfahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalles. Allerdings wird im Einzelfall geprüft, ob im Haftpflichtschaden – also beim Schaden anderer Verkehrsteilnehmer – eine Mithaftung vorliegt. Entstehen Schäden am Auto aber ohne Schuld, zum Beispiel durch Dachlawinen, kommt die Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen für die Kosten auf.

Wer zahlt, wenn das Dach einstürzt?

Schnee wiegt erstaunlich viel. So ist es kein Wunder, dass in besonders schneereichen Regionen immer wieder Dächer unter der weißen Last einstürzen. Achtung, die Kosten hierfür übernimmt nicht die Wohngebäudeversicherung allein, sondern die zusätzlich abzuschließende Elementarversicherung. Immobilieneigentümer sollten zusätzlich überlegen, ob und wo sie das Wasser abdrehen müssen – zu finden ist das in den Versicherungsbedingungen. Denn gefriert das Wasser in diesen Rohren, können sie leicht platzen. Normalerweise übernehmen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung diese Schäden, sie müssen aber in den Bedingungen mit aufgenommen sein – hier lohnt also ein Blick in die eigene Police.