Sturmschaden

In den letzten Tagen zog wieder ein heftiger Sturm über Deutschland. Zum Glück waren die – bisher bekannten – Schäden wohl nicht so groß. Doch die Frage stellt sich für Autofahrerinnen und Autofahrer, ob sie bei einem Sturmschaden eigentlich versichert sind. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Klaus hat Spuren hinterlassen

Das Sturmtief Klaus hat sich ein wenig über Deutschland ausgetobt. Doch anscheinend ist es nicht so heftig gekommen wie die Wettervorhersagen es prophezeiten. Doch an vielen Autos hat Klaus seine Spuren hinterlassen. Deshalb sollten Autobesitzer in ihre Versicherungspolice schauen. Denn die Teilkaskoversicherung zahlt solche Schäden ab Windstärke 8.

Sturm-Geschwindigkeit entscheidend

Herabgefallene Äste und umgeknickte Bäume haben vielerorts Autos stark beschädigt. Autobesitzer sollten diese Schäden ihrer Teilkasko-Versicherung melden. Diese übernimmt ab Windstärke 8 die Schadenregulierung, also bei mehr als 62 Stundenkilometern – was bei Klaus in einigen Regionen der Fall war. Die Windstärke klärt in der Regel die Versicherung. Doch die Besitzer sollten ebenfalls rechtzeitig über die Windstärke Auskunft einholen. Zwar arbeiten die Versicher mit den Wetterdiensten zusammen und können sehr genau erkennen, wie stark der Sturm an welchen Orten gewesen ist. Doch Autobesitzer sollten sich diese Information auch einholen. Zu erhalten sind sie bei Auskunftsstellen wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Wer für sein Auto eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet.

Beweis-Fotos

Luckx – das magazin rät betroffenen unbedingt den Schaden durch Fotos zu dokumentieren und dann umgehend der Versicherung melden. Meist sind die Infos auf deren Web-Site hinterlegt. Aber ein Anruf beim Versicherer klärt auf, welche Unterlagen notwendig sind. Wichtig zu wissen: Notreparaturen sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. So ist es beispielsweise wichtig, zerbrochene Scheiben abzudichten, um weitere Schäden durch Regen zu verhindern. Beseitigen sollten Autobesitzer die Schäden jedoch erst, nachdem die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt hat. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müssen Sturmschäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Deshalb ist zu empfehlen, nicht unter Bäumen zu parken. Auch das Parken in der Nähe von Bauarbeiten kann zu Schäden führen. Zwar sind Bauunternehmen versichert. Doch den Ärger bekommt man nicht ersetzt und um den Fahrzeugausfall muss mann lange streiten. Wer eine Garage oder andere Unterstellmöglichkeit hat, ist auf der sicheren Seite.