Bei der Treppenhausreinigung kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten kommen. Zwar ist es Aufgabe des Vermieters für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Doch er kann die Aufgaben auf die Mieter verteilen oder den Aufwand unter Betriebskosten abrechnen, wie luckx – das magazin recherchierte.
Ist sauber gleich sauber?
Wenn die Mieter nach festgelegten Plan die Schneeräumung vornehmen müssen, ist Streit vorprogrammiert. Meist sind immer die gleichen Mieter mit Schnee räumen dran, weil der „Wettergott“ es so wollte. Bei der Treppenhausreinigung ist es wie mit dem Schneeräumdienst: Auch hier haben immer die gleichen Mieter die Verschmutzungen zu beseitigen. Es ist ein Teufelskreis.
So kann im Mietvertrag wirksam vereinbart werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller übernehmen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss, ist dann in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan genau beschrieben.
Nehmen einzelne Mietparteien im Haus ihre Reinigungspflicht nicht ernst, sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Der muss auf die Einhaltung der mietvertraglich übernommenen Pflichten achten, kann den nachlässigen Nachbarn abmahnen oder von ihm Schadensersatz fordern. Der Vermieter kann eine Putzhilfe beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter, der das Treppenhaus nicht geputzt hat, in Rechnung stellen.
Änderung des Mietvertrages?
Der Vermieter darf in diesen Fällen aber nicht einfach die Reinigungsarbeiten vollständig an ein Unternehmen übertragen und die Kosten als Betriebskosten auf alle Mieter verteilen. Das wäre eine Änderung der mietvertraglichen Vereinbarung, die aber nur mit Zustimmung aller Mieter im Haus möglich ist. Die haben im Mietvertag aber nicht nur die Pflicht zur Treppenhausreinigung, sondern auch das Recht hierzu übernommen. Daran darf der Vermieter nicht einseitig rütteln.
Deshalb sollten Vermieter als auch Mieter darauf dringen, dass die Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume geregelt ist. Das sollte sinnvollerweise vom Vermieter in allen Mietverträgen und der Hausordnung geregelt werden. Dann herrscht an dieser Stelle kein Stress und die Hausgemeinschaft findet immer gereinigte Gemeinschaftsräume vor. Das Gleiche gilt natürlich auch fürs Schneeräumen und die Gartenarbeit.