Höheres Bußgeld

Autofahren gehört immer noch zu den Selbstverständlichkeiten der deutschen Bundesbürger. Aber nicht nur das: wer berufsbedingt das Auto nutzen muss, hilft dem Bundesfinanzminister seine Kasse zu füllen. KfZ-Steuer, Mineralölsteuer und insbesondere die Umsatzsteuer trägt zum Staatshaushalt im erheblichen Maße bei. Da wir Autofahrer nicht ohne Weiteres auf andere Verkehrsmittel wegen nicht vorhandener Alternativen ausweichen können, die Elektromobilität nicht verfügbar ist, sind Autofahrer gern gesehene Steuerzahler. So werden wie selbstverständlich gern zu Beginn eines Jahres weitere Kosten den Autofahrern auferlegt. Luckx – das magazin hat einige Änderung zusammengefasst.

Änderungen

Wie jedes Jahr müssen sich Autofahrer auch 2020 wieder auf neue Regelungen und Gesetze einstellen. Diese Änderungen reichen von der Erhöhung von Bußgeldern, über Dieselfahrverbote bis hin zu Änderungen der Versicherungstypklassen.

Erhöhung der Bußgelder

Ab 2020 sollen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Der Entwurf eines neuen Bußgeldkatalogs sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung vor. Demnach sollen derartige Vergehen in Zukunft statt 15 bis 30 Euro bis zu 100 Euro kosten. In gravierenden Fällen sollen sogar Punkte in Flensburg vergeben werden. Für das Nichtbilden von Rettungsgassen sollen des Weiteren Geldbußen in Höhe von bis zu 320 Euro, sowie der Entzug des Führerscheins von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg fällig werden. Zusätzlich soll das dreiminütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen verboten werden.

Gesetze/Änderungen

Mehr Sicherheit für Radfahrer Im Jahr 2020 soll ein neues Verkehrsschild eingeführt werden, welches das Überholen von Radfahrern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss künftig ein Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gehalten werden. Des Weiteren soll der „grüne Pfeil“ beim Rechtsabbiegen nun auch für Radfahrer gelten. Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung von Fahrradzonen, welche dort entstehen sollen, wo das Fahrrad das vorherrschende Verkehrsmittel ist. Diese Zonen sollen sich an die Bedürfnisse der Radfahrer anpassen.

Änderungen beim Führerschein

Eine weitere Änderung besteht in der Anpassung der Prüfung für den Automatikführerschein. Ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung soll demnach bald ausreichen, um nach Bestehen der Prüfung einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Für diese neue Regelung ist jedoch die Änderung einer EU-Richtlinie notwendig. Jedoch bestünde auch die Option, eine Änderung lediglich in Deutschland einzuführen, welche dann von der EU „toleriert“ werden würde.

Dieselfahrverbote

2020 könnten noch weitere Dieselfahrverbote in deutschen Großstädten hinzukommen, da die deutsche Umwelthilfe auch weiterhin Klagen auf Luftreinhaltung plant. Seit dem 1. April 2019 gilt in Stuttgart bereits das deutschlandweit erste großflächige Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Dieses gilt auch für die Bewohner der Stadt.

Änderungen bei Typklassen

Rund elf Millionen Autofahrer sind 2020 von einer Veränderung der Typklasse ihrer Kfz-Versicherung betroffen. Die Typklassen dienen dazu, den Versicherern eine Einschätzung über das jeweilige Schadensrisiko eines Autos zu geben. Eine höhere Typklasse entspricht einer höheren Versicherungsprämie. Von der Änderung profitieren jedoch lediglich 4,6 Millionen Autofahrer. Für 6,5 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies eine Erhöhung ihrer Beiträge. Die Mehrheit der Modelle wird lediglich um eine Klasse herauf- oder herabgesetzt. Die Zahl derjenigen, welche um mehrere Klassen herauf- oder herabgesetzt werden, ist jedoch gering. Verbesserungen aufgrund der Typklassenänderung ergeben sich beispielsweise beim VW T-Roc (1.5 TSI) und beim Kia Stonic (1.2). Sie werden um vier Klassen in der Haftpflichtversicherung herabgesetzt. Um drei Klassen erhöht wird z.B. der Honda Jazz Hybrid (1.4, 2011-2015). Der Skoda Octavia (1.2 TSI, Typ 5E) wird um zwei Klassen in der Haftpflicht hochgestuft.

Grenzwerte der Umweltbelastung

Ab 2020 darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten. Es soll ein Grenzwert von 95g CO2/km pro Herstellerflotte für alle neu zugelassenen Pkws gelten. Dieser Wert wird als Durchschnittsziel für Hersteller berechnet. Demnach muss jeder Hersteller mit dem Durchschnitt seiner in Europa neu zugelassenen Pkw bei 95 g CO2/km oder darunter liegen.

Umweltbonus

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird bis 2025 verlängert und zusätzlich erhöht. Die Kosten werden wie bisher jeweils zur Hälfte von der Autoindustrie und dem Bund übernommen. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Demnach soll der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro steigen und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5.000 Euro. Der Zuschuss bei Plug-in-Hybriden soll bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4.500 Euro steigen. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro soll der Zuschuss auf 3.750 Euro steigen. Nach eigenen Angaben arbeite die Bundesregierung an einer raschen Umsetzung.

Verbrauchsmessung

Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gilt ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring, auch FCM genannt. Es müssen künftig bestimmte Verbrauchsdaten, wie beispielsweise der Durchschnittsverbrauch gemessen werden. Bei Plug-in-Hybridautos muss die Häufigkeit der elektrisch gefahrenen Strecke gemessen werden. Zusätzlich müssen diese Daten lebenslang gespeichert werden. Ziel ist die bessere Kontrolle der Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch.

Radioempfang

Das Digitalradio DAB+ (DAB = Digital Audio Broadcast) muss ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland standardmäßig empfangbar sein. Das Programmangebot ist größer als bei UKW und der Klang ist deutlich besser. Über 260 lokale und überregionale Programme sind über DAB+ empfangbar. Zusätzlich wird eine Abdeckung von 98% Prozent erreicht, welche die Autobahnen nahezu komplett einschließt. Diese neue Übertragungsart ist jedoch trotz der Vorteile umstritten. Kritiker merken an, man solle bei der Digitalisierung des Rundfunks das Internetstreaming nutzen. HU-Plakette

Fahrzeugbesitzer, welche eine blaue Plakette auf ihrem Nummernschild haben, müssen im Jahr 2020 zur Hauptuntersuchung. Dort erhalten sie im Regelfall einen braunen Aufkleber, welcher auf die nächste Prüfung im Jahr 2022 hinweist.

Pkw-Maut

Die Pkw-Maut auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen wurde für 2020 abgesagt. Nach einer Klage Österreichs gegen die Regelung hat der europäische Gerichtshof diese am 18. Juni 2019 gestoppt. Die Regelung hatte vorgesehen, dass die Mautabgaben fast ausschließlich von Autofahrern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten hätten gezahlt werden müssen. Laut dem Europäischen Gerichtshof sei dies diskriminierend und verstoße daher gegen das EU-Recht. Wenn der Rauch um den Bundesverkehrsminister verzogen ist, wird er wohl einen neuen Anlauf zur PKW-Maut nehmen.