Zu schnell?

Freie Fahrt für freie Bürger – das gilt immer noch auf bundesdeutschen Autobahnen. Zwar wollen jetzt einige Weihnachtsloch-PR-Giganten den Bundesbürgern die freie und insbesondere schnelle Fahrt nehmen. Doch ob es dann zur Geschwindigkeitsbeschränkung kommt, bleibt weiterhin offen. Unsere Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederländer müssen sich ab März 2020 tagsüber auf 100 km/h Höchstgeschwindigkeit einstellen. Wer häufig in den Niederlanden unterwegs war und ist, fragt sich, warum diese Begrenzung sein soll. Denn tagsüber ist es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens meist gar nicht möglich schneller zu fahren. Das gilt für bundesdeutsche Autobahnen ebenfalls. Durch Staus, Baustellen und hohen Verkehrsaufkommen geht’s selten über 100 km/h hinaus.

Autobahnrichtgeschwindigkeit

Eine spannende Entscheidung hat das Landgerichts Leipzig vom 10. Januar 2019 (AZ: 4 O 2474/17) getroffen. Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Was war passiert?

Es kam zu einem Unfall auf der Autobahn. Der spätere Kläger fuhr auf dem linken von drei Fahrstreifen mit 150 km/h. Der andere Fahrer fuhr zunächst ebenfalls auf der linken Spur und fuhr dann auf dem mittleren Streifen. Als er diesen Spurwechsel noch nicht vollständig abgeschlossen hatte, fuhr er wieder auf die linke Spur und kollidierte mit dem herannahenden Beklagten. Er hatte angegeben, die ganze Zeit auf der linken Spur gewesen zu sein. Ein Sachverständigengutachten konnte dies jedoch widerlegen.

Das Gericht entschied, dass der Kläger selbst zu 60 % für den Schaden haftet. Spurwechsel dürften nur so erfolgen, dass andere nicht gefährdet würden. Deshalb trage er den überwiegenden Teil der Schuld am Unfall. Allerdings habe der andere Fahrer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten. Auch habe er beschleunigt, ohne dass der Spurwechsel des Klägers von der linken auf die mittlere Spur abgeschlossen gewesen wäre. Daher müsse er zu 40 % haften.