Rettungsgasse noch nicht bei den Autofahrern angekommen

Es ist Stau auf der Autobahn. Warum die Autofahrer und Autofahrerinnen nicht den äußeren Rand der Fahrbahn ansteuern, ist nicht zu verstehen. Ob ein Unfall passiert ist, lässt sich nicht erkennen. Doch klar sollte jedem und jeder sein, dass so kein Rettungsfahrzeug durch kommt. Und wenn, dann nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung. Was wäre, wenn einer der Uneinsichtigen selbst betroffen wäre? Würde er seine Retter behindern wollen?

Rettungskräfte haben Vorrang

Dabei zählt bei einem Unfall jede Sekunde. Jede Sekunde kann Leben retten. Vielleicht auch mal das eigene. Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn unterwegs sind haben sie immer Vorrang. Deshalb müssen sich die Einsatzkräfte auch nicht an alle Verkehrsregeln halten. So dürfen sie zum Beispiel das Tempolimit überschreiten; wenn es denn möglich ist. Meist sind Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auch auf 100 km/h beschränkt. Doch auch die betroffenen Autofahrer sind in der Pflicht – und müssen möglichst schnell Platz machen. Dabei können sogar Verkehrsregeln überschritten werden. So dürfen etwa Autofahrer dabei eine rote Ampel fahren, ohne Bußgelder befürchten zu müssen. Ein Freibrief ist das jedoch nicht: Die Autofahrer müssen sich umsichtig verhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer achten.

Rettungsgasse richtig bilden

Für die Rettungsgasse gilt grundsätzlich: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. Das ist unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen und wo die Autofahrer sich gerade befinden. Der Standstreifen muss dabei allerdings freibleiben. Er darf nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden.

Wer den Rettungsfahrzeugen nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis 240 Euro rechnen. Wenn Autofahrer jemanden gefährden oder etwas beschädigen, sind die Strafen sogar noch höher.

Außerdem gilt:

Einsatzfahrzeuge nur mit Blaulicht gilt wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung. Für Autofahrer heißt das: Sie brauchen nicht auszuweichen, sollten jedoch umsichtig fahren.

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren und hat keine Auswirkungen auf die Straßenverkehrsordnung.

Sonderrechte im Straßenverkehr haben die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst.

Achtung: wer selbst ein blaues oder gelbes Blinklicht oder eine Sirene im Straßenverkehr verwendet, muss ein Bußgeld von 20 Euro bezahlen.