Pollenallergiker werden es wohl nicht so einfach machen können: mit dem Rad durch Wiesen, Feld und Wald strampeln. Denn die Frühblüter treiben die Tränen in die Augen und das Niesen führt zu Schlingerbewegungen. Und ein Pollenfilter ist für das Fahrrad noch nicht verfügbar. – Doch Allergiker wissen sich zu helfen!
Mehr Radfahrer unterwegs
Manche Krise führt zu Gewohnheitsveränderungen. Ob zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei der sportlichen Betätigung: jetzt geht für die meisten die Radsaison wieder los. In diesem Jahr mehr denn je, da sich das Mobilitätsverhalten der Deutschen in den vergangenen Wochen stark verändert hat. Wer das ganze Jahr über mit dem Rad unterwegs ist, weiß um die Einhaltung der wichtigsten Regeln Bescheid. Für alle anderen möchte luckx – das magazin mit einer kleinen Auffrischung nachhelfen.
Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein: Ein Muss sind zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren an Pedalen und Speichen oder den Reifen sowie eine funktionierende Klingel.
Wer auf dem Radweg fährt, darf diesen nur in der entgegengesetzten Richtung befahren, wenn der Radweg explizit für beide Richtungen freigegeben ist.
An Zebrastreifen müssen Autofahrer Radfahrern nur Vorfahrt gewähren, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben.
Einbahnstraßen dürfen nur entgegen der Fahrtrichtung befahren werden, wenn das ein Zusatzschild anzeigt.
Zur eigenen Sicherheit sollten Radfahrer unbedingt einen Helm zu tragen, selbst wenn keine Helmpflicht besteht.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es in diesem Jahr wichtige Änderungen für mehr Sicherheit im Radverkehr. So müssen Autos beim Überholen innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, außerorts von 2 Metern halten. Außerdem dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.