Arbeitsschutz

Die niedersächsische Landesregierung hat vor wenigen Minuten weitere Öffnungen der Beschränkungen während der Corona-Pandemie beschlossen. Zwar sollen noch Abstimmungen mit der Bundesregierung und den anderen Landesregierungen erfolgen. Doch anscheinend ist dem Landesvater der Geduldsfaden geplatzt, da er aufgrund der uneinheitlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern und der weiterhin restriktiven und abgestimmten Haltung sich in die Enge getrieben fühlte. Sei es drum. Wir werden in den nächsten Tagen erleben, wie es zu einer einheitlichen Vorgehensweise kommen wird – oder auch nicht.

Reinigung

Es überrascht immer wieder, wie sorglos mit den Vorgaben der Regierung umgegangen wird. Sicherlich sind manche Dinge übertrieben, aber nur bis dahin, bis eine zweite Welle auf die bundesrepublikanische Bevölkerung trifft. Dann ist das Geschrei groß: hätte, hätte usw.

Jetzt starten Schülerinnen und Schüler in einen neuen, ungewohnten Schulalltag. Umfangreiche Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Dabei ist nicht geklärt inwieweit und wie oft die tägliche Reinigung von Klassenzimmern und Sozialräumen erfolgen muss und wird. So übernehmen die Beschäftigten von Reinigungsbetrieben eine zentrale Rolle, sie sorgen fortan auch im laufenden Betrieb für saubere und hygienische Zustände. Doch auch sie arbeiten unter zusätzlichem Druck. So ist die Reinigungsbranche daher mit einer konkreten Handlungshilfe zum Thema Reinigung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in der Coronavirus-Epidemie auszustatten.

Wenn die Schulen wieder öffnen, sind die Reinigungskräfte ganz besonders gefordert – sie sorgen für die Einhaltung der hygienischen Standards und sorgen damit für Infektions- und Gesundheitsschutz”, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. „Doch auch sie müssen Anforderungen erfüllen und besondere Regeln einhalten.”

Das Vorgehen bei der Schulreinigung geben die Kultusministerien der Bundesländer mit den Hygieneplänen vor. Diese Regeln bestimmen auch die Arbeit der Reinigungsbranche. Bei ihrer Arbeit in den Bildungseinrichtungen müssen Reinigungskräfte Regeln wie das Abstandsgebot und die Hygieneetikette beachten. Sie müssen zugleich ihre eigene Gesundheit, die der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals schützen

Vorgaben beachten

Welche Vorgaben zu beachten sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, wird in der Handlungshilfe der BG BAU konkret auf diese besondere Situation zugeschnitten dargestellt. Denn neben den üblichen Gefährdungen für Reinigungskräfte, zum Beispiel durch Desinfektions- und Reinigungsmittel, ist auch eine erhöhte psychische Belastung durch die Coronavirus-Situation möglich. Konfliktsituationen mit Dritten, Verunsicherungen oder Ängste sind möglich. Aber auch arbeitsorganisatorische Maßnahmen wie feste Teams und unterschiedlicher Arbeitsbeginn können unterstützend wirken.